Patentklagen gegen Apple wegen AirPlay und Handoff
Im Patentstreit mit Apple setzt der Patentverwerter Uniloc nach und hat nach der Klage vom Mai (siehe
) nun eine weitere Klage wegen Patentverletzungen eingereicht. Diesmal steht neben AirPlay auch das für Handoff benötigte Continuity im Visier von Uniloc. Dabei geben die Titel der strittigen 3Com-Patente zunächst keinen Hinweis auf mögliche Aspekte, die von Apple verletzt werden könnten.
In dem Patent
6,622,018 mit dem Titel "Portable device control console with wireless connection" geht es um die Fernsteuerung von Geräten über kabellose Netzwerke. Es wurde am 24. April 2000 eingereicht und damit vier Jahre vor Apples Markteinführung von AirPlay (damals noch AirTunes genannt). Das Patent beschränkt sich in seiner Beschreibung auf Mobilgeräte, die mit einem Stift gesteuert werden, könnte also vor allem im Zusammenhang mit dem iPad Pro problematisch sein.
Das zweite strittige Patent
6,161,134 mit dem Titel "Method, apparatus and communications system for companion information and network appliances" vom 30. Oktober 1998 soll Aspekte von Continuity und Handoff beschreiben. Zentrale Elemente des Patents sind ein Handheld und ein Telefon, welche separat und kombiniert genutzt werden können. In Kombination über einen physischen Anschluss können sie über ein verbundenes Netzwerk gleichzeitig Sprache und Textnachrichten austauschen.
Ein Gericht im patentfreundlichen Eastern Texas District Court
wird darüber entscheiden, ob Apple die strittigen Patente tatsächlich verletzt. Uniloc macht Schaden in unbekannter Höhe aus nichtgezahlten Lizenzgebühren geltend. Für Uniloc ist es eine der letzten Möglichkeiten, aus den gekauften Patenten noch Profit zu schlagen. In beiden Fällen endet der Patentschutz voraussichtlich 2020.