Patentstreit um Notrufe: Gericht weist Milliardenklage gegen Apple ab
Auch ohne einen laufenden Mobilfunkvertrag lässt sich die Notrufnummer wählen, sobald eine SIM-Karte eingelegt ist. Eine selbstverständliche Funktion, die aber einen deutschen Patenverwerter namens IPCom auf den Plan rief: Angeblich verletzte Apple damit ein Patent,
weswegen Schadenersatz in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gefordert wurde. Im Detail geht es um ein Patent mit Bezeichnung "Access of a mobile station to a random access channel in dependence of its user class".
Darin wird eine Technologie geschildert,
um bestimmte Anrufe bevorzugt zu behandeln. Sollte das Netz überlastet sein, so ist es immer noch möglich, dass Polizei, Rettungskräfte oder andere Notrufe Zugang erhalten. IPCom hatte das Patent zusammen mit Hunderten anderen Patentschriften vor sieben Jahren von Bosch übernommen und unter anderem Nokia damit erfolgreich verklagt.
Das Gericht in Mannheim klärte heute den Fall und entschied: IPCom steht kein Schadensersatz zu, weder von Apple noch von HTC. Allerdings
kündigte IPCom umgehend an, in Berufung gehen zu wollen. Geschäftsführer Bernhard Frohwitter: "Wir sind über die Abweisung der Schadenersatzklage gegen Apple mehr als verwundert. Mehrere Gerichte haben zuvor anders entschieden. Das EPA hat unsere Lesart des Patents, die wir auch dem LG Mannheim gegenüber dargelegt haben, ausdrücklich bestätigt.". Strittig an der ganzen Angelegenheit ist, ob angesichts der essenziellen Natur des Patents überhaupt hoher Schadensersatz gefordert werden darf, oder ob eine Lizenzierung zu fairen Konditionen zu erfolgen hat.
Wäre das Gericht der Argumentation von IPCom gefolgt, so hätte Apple die höchste Summe entrichten müssen, die jemals in einem Patentrechtverfahren verhängt wurde. Als
Nächstes muss das Oberlandesgericht in Karlsruhe entscheiden - die großen Mobiltelefon-Hersteller haben hingegen die Möglichkeit, das Bundespatentgericht anzurufen und einen Versuch zu starten, das fragliche Patent für ungültig erklären zu lassen.
Weiterführende Links: