Phantom 2: Kontroverse um Drohnenflug in 3 km Höhe
Auf dem Markt findet sich eine reiche Auswahl an flugfähigen Drohnen für Privatpersonen, die sich mittels passender iOS-App steuern und überwachen lassen. Allerdings können solche Drohnenflüge für die Nachbarschaft eine Belastung oder sogar Gefahr darstellen, wie beispielsweise der von einem US-Gericht als legitim bewertete
Abschuss einer Drohne in Kentucky bewiesen hat. Die jetzige Kontroverse hat eine Drohne in den Niederlanden ausgelöst, welche eine
Flughöhe von mehr als 3 Kilometern erreicht hat. Hier kann von einem durch Gesetzgeber geforderten Sichtkontakt nicht mehr die Rede sein.
Die betreffende DJI Phantom 2 überschritt deutlich die gesetzlich geregelte Maximalhöhe von 120 Metern und
gefährdete damit den Flugverkehr. Anders als Flugzeuge sind die kleinen Drohnen nicht auf dem Radar zu orten und können daher auch nicht von Fluglotsen berücksichtigt werden. Aufgrund der geringen Größe sind die Drohnen auch bei Sichtflug nur schwer zu erkennen. Entsprechend kritisch sehen auch viele Piloten solche Flüge außerhalb des Flugraumes.
Im vorliegenden Fall hatte sich außerdem gezeigt, dass ein Flug in 3 Kilometern Höhe den
Akku der Drohne stark belastet. Die Akkukapazität betrug in der Flugspitze lediglich noch 27 Prozent und war bei der Landung nahezu leer. Sofern der Akkuverbrauch vom Piloten nicht ausreichend berücksichtigt wird, droht daher ein unkontrollierter Absturz, der bei einem Kilogramm Gewicht durchaus schwerwiegende Verletzungen nach sich ziehen kann.
Anlass für den Höhenflug war übrigens die Jagd nach einem neuen Rekord. Genau dies wird nun auch von Drohnenpiloten kritisch hinterfragt, da die
Rekordjagd zu unvorsichtigem Handeln verleitet und bei einer Drohne unbeteiligte Personen gefährden kann. So ist beispielsweise zu befürchten, dass ein Zusammenstoß mit einem Flugzeug über bewohnten Gebiet neben Passagieren auch Anwohner in Lebensgefahr bringt.
Nicht besser wird die Situation dadurch, dass die
reguläre Haftpflichtversicherung häufig keine Drohnenflügen abdeckt - oder diese nicht abdeckt, wenn sie außerhalb des gesetzlichen Rahmens stattfanden. Entsprechend ist für Drohnen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung notwendig, um bei misslungenen Flügen nicht die gesamten Kosten für Schäden übernehmen zu müssen. Eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte ist außerdem Pflicht, was Privatbesitzern aber oftmals nicht bewusst ist.
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