Pixel 4: Bezahlte Google Influencer für gute Testberichte – obwohl diese nie das Gerät in der Hand hatten?
Positive Testberichte sind für Unternehmen wichtiger denn je: Viele Kunden forschen im Internet nach Bewertungen von Kunden und Produkttests, bevor diese eine finale Kaufentscheidung treffen. Doch auch andere Kanäle bieten Unternehmen Möglichkeiten, das eigene Angebot in ein gutes Licht zu rücken – und hierzu gehört auch Werbung im Radio. Werbetreibende dürfen hier keine falschen Angaben machen, um Kunden in die Irre zu führen – doch genau hierfür scheint Google bezahlt zu haben.
Google stellte im Jahr 2019 das Pixel 4 vor – und erhielt keine sonderlich guten Bewertungen von Testern. Viele bemängelten den hohen Preis und unfertige Funktionalitäten im Auslieferungszustand. Aus dem Grund ging der Suchmaschienen-Gigant wohl einen Werbevertrag mit iHeartMedia, dem größten Radiosenderbetreiber in den USA, ein.
Ich-PerspektiveDie Federal Trade Commission wie auch vier US-Bundesstaaten
verklagten Google und iHeartMedia, da Moderatoren wohl das Pixel 4 empfohlen, obwohl diese es noch nie genutzt haben. Fast 29.000 solcher Aussagen sollen bei diversen Radio-Sendern gefallen sein. Das besondere Problem in diesem Fall: Die Moderatoren nutzten hier die Ich-Perspektive, um das Pixel 4 anzupreisen – und suggerierten hiermit deutlich, selbst Nutzer des Google-Handys zu sein. Dies würde bei Nutzern besondere Glaubwürdigkeit hervorrufen, wie die Federal Trade Commission mitteilt – und es handele sich somit um irreführende Werbung, wenn die entsprechenden Moderatoren noch nie das Gerät in der Hand hatten.
Die Moderatoren sagten, das Pixel 4 sei deren Lieblings-Handy und hoben besonders die Vorteile der Kamera und des Google Assistant im alltäglichen Leben hervor – eine klare Lüge, da keiner der Moderatoren das Pixel 4 nutzte.
Streit beigelegtOffenbar einigten sich die Parteien, die Klage gegen eine Zahlung von 9,4 Millionen Dollar beizulegen. Google und iHeartMedia verpflichten sich ferner, zukünftig keine derart irreführende Werbung mehr im Radio auszustrahlen. Noch muss die Einigung aber vom Gericht abgesegnet werden – erst dann ist der Rechtsstreit endgültig beigelegt.