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Plagiat: Ubisoft verklagt Apple und Google

Sowohl Apple als auch Google wurden vom bekannten Spiele-Publisher Ubisoft verklagt. Der Vorwurf erinnert stark an die kürzlich bekannt gewordenen rechtlichen Auseinandersetzungen im Musikbereich. So heißt es, Apple und Google bereichern sich am Vertrieb von Inhalten, welche gar nicht verkauft werden dürften. Im Falle Ubisofts geht es um einen Titel, der sowohl im App Store als auch im Play Store bereitsteht. Laut Ubisoft ist das fragliche Spiel namens "Area F2" eine dreiste Kopie des populären Titels Rainbow Six: Siege. Nahezu jeglicher Aspekt sei haargenau übernommen und als eigene Leistung ausgegeben worden, so die Begründung.


Der Grund für die Klage: Apples & Googles Vorgehen
Der Anlass für die nun in Los Angeles eingereichte Klage sei das Verhalten Apples und Googles, wie es in einer Stellungnahme heißt. Man habe beide Anbieter über das Plagiat im jeweiligen Store informiert, allerdings kam es weder im App Store noch im Play Store zur geforderten Entfernung des Titels. Aus diesem Grund entschloss sich Ubisoft dazu, direkt die Verantwortlichen anzugreifen, da diese ihren Verpflichtungen nicht nachkamen, Urheberrechtsverstößen zeitnah nachgehen zu müssen. Unverständnis herrscht bei Ubisoft, warum angesichts der offensichtlichen Situation keine Reaktion erfolgte – denn vom Startscreen bis hin zur Punktetafel sei einfach alles 1:1 kopiert.

Einer der wichtigsten Ubisoft-Titel
Ein Blick auf die Geschäftszahlen zeigt, warum Ubisoft so viel an der Sache gelegen ist. Mit 55 Millionen registrierten Spielen, drei Millionen davon sind jeden Tag aktiv, handelt es sich um ein besonders wichtiges Produkt im Portfolio. Hinter dem angeblich vollständig kopierten Spiel Area F2 steckt übrigens Ejoy, eine Tochtergesellschaft der Alibaba Group aus China. Die größte IT-Firmengruppe des Landes hatte Ejoy im Jahr 2017 gekauft und sah darin eine Chance, stärker Fuß im mobilen Gaming sowie bei Online-Spielen zu fassen. Area F2 kam im vergangenen Monat auf den Markt, wurde allerdings bereits seit letztem Jahr beworben.

Kommentare

Solaris
Solaris18.05.20 11:35
Ich weiss nicht ob man das als Plagiat bezeichnen kann – soweit ich weiss gibt es Rainbow Six Siege nicht auf iOS. Also ist das Plagiat mehr oder weniger aufwändig auf eine andere Platform portiert worden. Vielleicht rührt es daher, dass Apple das Spiel (noch) nicht aus dem Store entfernt hat?
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Mecki
Mecki18.05.20 12:35
Ob es ein Plagiat ist, sei mal dahin gestellt. Hier geht es erst einmal nur um die Frage, ob Apple/Google sich richtig verhalten haben oder ob sie die App sofort auf Zuruf von Ubisoft hätte aus dem Store nehmen müssen. Und hier ist es aber so, dass Ubisoft laut Gesetz belegen muss, dass etwas ihre Rechte verletzt, und diesen Beleg sehe ich hier nicht. Zu behaupten, dass das so ist, ist kein Beleg. Zu sagen, dass sieht alles wie bei uns aus, ist kein Beleg. Nicht einmal wenn es weitgehend ähnlich aussieht ist das schon ein Beleg.

Ein Beleg wäre gewesen, wenn Ubisoft den Hersteller von Area F2 verklagt und das Gericht Ubisoft recht gegeben hätte. Oder wenn die Kopie eindeutig ist, also wenn irgendwo ein Mario herum hüpft und Nintendo nicht damit einverstanden ist. Aber schon bei "das Level ist gleich aufgebaut wie bei Mario", allerdings sind alle Grafiken im Spiel anders, ist es eben nicht mehr so eindeutig und nur weil Nintendo alle Recht am Gesamtwerk hält (also dem Mariospiel), ist nicht gesagt, dass ein Level in einem Jump-Run-Spiel genug Schöpfungshöhe aufweist um für sich genommen überhaupt einen Urheberrechtsschutz zu besitzen.

denn vom Startscreen bis hin zur Punktetafel sei einfach alles 1:1 kopiert.
Kann ich jetzt nicht wirklich bestätigen. Das ist in etwa wie zu Argumentieren "Der hat sein Lied aus genau der gleichen Tonleiter mit den selben 12 Tönen gebaut".

Wer sich selber ein Bild machen will, hier ist ein Videovergleich der beiden Spiele:

Inwiefern der Vorwurf an die rechtliche rechtlichen Auseinandersetzungen im Musikbereich erinnern soll ist mir allerdings unverständlich. Sowohl der Vorwurf als auch die Sachlage sind komplett unterschiedlich.
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nane
nane18.05.20 13:45
Hab ich das richtig verstanden, Ubisoft klagt den "Handel" (also Apple und Google) für den Verkauf eines (aus Ubisoft Sicht) Plagiates? Wäre es nicht "logischer" (aus meiner Sicht) Ejoy zu klagen und damit den Handel zu unterbinden?

Dann könnte ja auch eine Bank einen Automobilhersteller klagen, weil ein Bankräuber ein Fluchtauto Ihrer Marke genutzt hat

Ist das wirklich machbar? Kann vielleicht ein Jurist etwas dazu was sagen?
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
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macerkan
macerkan18.05.20 14:23
Das ist doch in Deutschland nicht anders. In Deutschland muss man immer den Händler verklagen, da der Händler die Ware als letzte Instanz verkauft.
Das geht so weit, dass wir als Tonträger-Fachhändler immer wieder Abmahnungen von Künstlern erhalten, weil z.B. ein Titel auf einem Album nicht freigegeben war. Das Perverse daran ist, dass wir gar nicht eruieren können, welche Rechte wer an welchem Titel in Deutschland hat.
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Joe12
Joe1218.05.20 15:04
nane
Hab ich das richtig verstanden, Ubisoft klagt den "Handel" (also Apple und Google) für den Verkauf eines (aus Ubisoft Sicht) Plagiates? Wäre es nicht "logischer" (aus meiner Sicht) Ejoy zu klagen und damit den Handel zu unterbinden?
Ejoy ist mit angeklagt aber der Händler kann auch angeklagt werden nachdem er informiert wurde das etwas gegen ein Urheberrecht verstößt.
+1
S12-valve18.05.20 15:30
Würde auch eher sagen AF2 ist inspiriert von Rainbow Six, mehr nicht
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Mecki
Mecki18.05.20 15:38
macerkan
Das ist doch in Deutschland nicht anders. In Deutschland muss man immer den Händler verklagen, da der Händler die Ware als letzte Instanz verkauft.
Muss man überhaupt nicht. Es gab schon genug Fälle wo gerichtlich ein Verkaufsverbot erwirkt wurde, dass dann für alle Händler deutschlandweit gilt und es des weiteren ermöglicht, die Ware von allen Händlern einzuziehen. Und das ist eigentlich auch der Normalweg, denn ansonsten musst du ja ggf. gegen 100 bis 1000 Händler einzeln vor Gericht ziehen. Da wäre sonst das Produkt schon lange mangels Interesse aus dem Handel, bis du die letzte Klage eingereicht hast. Und um einen Zwischenhändler zu stoppen würdest du in Deutschland auch nicht gegen den Klagen, sondern du würdest ein einstweilige Verfügung erwirken, die den weiteren Verkauf untersagt, solange bis über das Verkaufsverbot entschieden wurde.
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bmonno18.05.20 16:09
Das ist doch ähnlich der damaligen (und erfolgreichen) Klage von Metallica gegen Napster. Da hatte ja auch nicht Napster die
Urheberrechtsverletzung begangen, sondern die Nutzer von Napster.
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