Posteo veröffentlich als erster deutscher Internet-Dienst einen Transparenzbericht
Der E-Mail-Dienst Posteo hat als erstes deutsches Internet-Unternehmen einen Transparenzbericht zu Behördenanfragen veröffentlicht. Zuvor hat man sich aber zunächst rechtlich abgesichert, dass die statistischen Angaben über Behördenanfragen überhaupt nach deutschem Recht veröffentlicht werden dürfen. Laut Posteo gab es
im vergangenen Jahr insgesamt sieben Anfragen mit richterlichem Beschluss, wobei in nur einem Fall neben den Registrierungsdaten auch Postfachinhalte angefordert wurden.
Fünf der sieben Anfragen waren formal nicht korrekt. Zudem kam es in einen Fall zu Behördenwillkür mit Nötigung und Aufforderung zu einer Straftat, dem Posteo mit vier Strafanzeigen beziehungsweise Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Kriminalbeamte, Staatsanwälte und Richter begegnete. Hierbei erteilte der zuständige Richter einen Beschluss zur Durchsuchung des Unternehmens, um an Registrierungsdaten zu gelangen. Die Kriminalbeamten setzten daraufhin Posteo mit dem Beschluss unter Druck, zusätzlich noch für die Strafverfolgung automatisch IP-Adressen mit E-Mail-Konten zu verknüpfen, auch wenn es dafür im Telekommunikationsgesetz keine rechtliche Grundlage gibt.
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