Preisvergleich für E-Auto-Lader: Ladefuchs-App jetzt mit Offline-Modus
Was dem Kraftstoff-Fahrzeug die Tankstelle, ist dem E-Auto die Ladesäule. Doch anders als beim Zapfen von Benzin oder Diesel begrüßt Elektromobile keine übermannshohe Preisanzeige. Stattdessen gilt je nach Kundenkonto ein anderer Tarif: Stöpselt man sein Auto an eine Pfalzwerke-Säule und lädt über den Anbieter Northe, werden 41 Cent für eine Kilowattstunde Wechselstrom fällig; Gleichstrom kostet 59 Cent. Wer stattdessen über den Anbieter EnBW Strom zieht, zahlt 84 Cent, egal in welcher Form – an den eigenen Säulen verlangt der Stromkonzern hingegen nur 39 Cent. Die App "
Ladefuchs" erleichtert eine Auswahl, indem sie verfügbare Tarife der ausgewählten Ladestation auflistet.
Wählen Anwender den Anbieter der Säule, erhalten sie eine nach Gleich- und Wechselstrom aufgeteilte, nach kWh-Kosten gestaffelte Listen potenziell nutzbarer Anbieter. Eine Karte mit Suchfunktion gibt es nicht – deshalb kann Ladefuchs auf eine Standortabfrage verzichten. Aktuelle Preisinformationen entstammen der Datenbank des Dienstleisters
Chargeprice. Version 2.1.0 der Ladefuchs-App zeigt auch in Mobilfunklöchern eine Tarifliste an, da Preisangaben zwischengespeichert werden. Zudem umfasse die Android-Version nun denselben Funktionsumfang, verkündeten die Entwickler per
Mastodon-Post.
Die Ladefuchs-App zeigt, welche Anbieter die Säulen eines Herstellers unterstützen.
Günstiges Laden bleibt eine HerausforderungAuch wenn Ladefuchs und ähnliche Angebote eine Suche nach der passenden Kombination von Ladesäule und Stromanbieter erleichtern, bleiben Preisvergleiche eine Herausforderung. Zusätzlich zum kWh-Preis verlangen manche Anbieter zusätzliche Gebühren fürs Aufladen an Schnellladesäulen. Manche Anbieter stehen nur bei (kostenpflichtiger) Mitgliedschaft zur Auswahl. Bleibt ein Elektromobil zu lange am Ladekabel angeschlossen, erheben manche Anbieter eine happige Blockierungsgebühr.
Minimale Änderungen ab Juli 2024Für Verbraucher wird es in Kürze zumindest ein wenig einfacher, an neueren Ladestationen zu bezahlen: Am 1. Juli tritt die
novellierte Fassung der Ladesäulenverordnung in Kraft; sie erfordert, dass neu in Betrieb genommene Stromtankstellen verpflichtend gängige bargeldlose Zahlungsmethoden unterstützen, etwa Kredit-, Debit- und Girokarten (Ad-Hoc-Laden). Bereits bestehende Ladesäulen müssen allerdings nicht aktualisiert werden. Eine schon aus der Ferne sichtbare Preisinformation – ähnlich wie bei Tankstellen – ist weiterhin nicht verpflichtend.