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Pro Display XDR: Apple darf nicht mehr mit "Beyond HDR" werben – Aussage laut UK-Behörde falsch

In Großbritannien müssen Unternehmen bei Werbeaussagen besonders vorsichtig sein, denn die "Advertising Standards Authority" ist für strenges Durchgreifen bekannt. Sind Darstellungen nicht akkurat oder vernachlässigen essenzielle Informationen, so gibt es sehr schnell ein Werbeverbot. Gut bekannt ist die Episode, als Apple das iPhone nicht mehr mit "vollwertiges Internet"-Device anpreisen durfte. Der Grund dafür lag in Apples Weigerung, das damals noch verbreitete Flash-Format zu unterstützen. Wenn jedoch eine gängige Technologie ignoriert werde, dürfe man sich nicht als jemand präsentieren, der vollen Zugriff biete – so die ASA damals. In anderen Fällen entschied die Behörde zugunsten Apples, beispielsweise bei der "Studioqualität" von iPhone-Fotografie oder der "Dünnstes Smartphone der Welt"-Aussage.


ASA untersagt HDR-Aussage
In einem aktuellen Fall sorgte die ASA indes dafür, dass Apple einen Teil der Produktseiten überarbeiten musste – gleich zwei Aspekte gab es zu beanstanden. So hieß es beim Pro Display XDR bis vor wenigen Tagen noch, dies gehe weit über HDR hinaus. Allerdings führte jene Beschreibung zu mehreren Beschwerden, derer sich die Behörde auch annahm. Das Ergebnis der Prüfungen war eindeutig, Apple muss die Angabe entfernen, da sie nicht der Wahrheit entspreche. Einerseits habe Apple klarzustellen, welchen Farbraum das Display tatsächlich unterstütze, andererseits zweifelte die ASA aber auch das Kontrastverhältnis von 1.000.000:1 an.


Inhaltlicher Unterschied: Vorher und nachher

UK hat nun andere Beschreibung als andere Länder
Dies führt nun zu einer merkwürdigen Diskrepanz der internationalen Produktseiten. In Großbritannien heißt es nun, 99 Prozent des P3-Farbraums werde abgedeckt, von "far beyond HDR" ist keine Rede mehr. In allen anderen Ländern änderte sich hingegen nichts und Apple wirbt weiterhin mit einer Beschreibung, die von der ASA als faktisch nicht korrekt gebrandmarkt wurde. Das infrage gestellte Kontrastverhältnis behält Apple übrigens auch im Vereinigten Königreich bei. Wie es auf Nachfrage hieß, lasse man diesbezüglich gerade unabhängige Untersuchungen durchführen.

Kommentare

aMacUser
aMacUser13.04.21 12:39
MTN
andererseits zweifelte die ASA auch das Kontrastverhältnis von 1.000.000:1 an.
MTN
Apple wirbt weiterhin mit einer Beschreibung, die von der ASA als faktisch nicht korrekt gebrandmarkt wurde.
Nach eurer eigenen Formulierung hat die ASA nur eine Vermutung aufgestellt, dass der Kontrast nicht erreicht wird. Mit "faktisch nicht korrekt" hat das nichts zu tun. Ob es jetzt stimmt oder nicht, spielt dabei erstmal keine Rolle.
-4
Turm
Turm13.04.21 13:17
Ariel wäscht nicht nur sauer sondern rein.... und trotzdem hab ich Flecken auf meiner Hose die nicht rausgehen.
+2
Fenvarien
Fenvarien13.04.21 13:19
aMacUser Es sind zwei Vorwürfe. Einem fügt sich Apple direkt, einen prüft man erst und lässt die Formulierung unangetastet.
Up the Villa!
+3
schaudi
schaudi13.04.21 15:57
Fenvarien
aMacUser Es sind zwei Vorwürfe. Einem fügt sich Apple direkt, einen prüft man erst und lässt die Formulierung unangetastet.
ja aber die ASA hat die Aussage nicht als faktisch falsch gebrandmarkt, sondern nur angezweifelt. Euer Satz im letzten Absatz ist daher irreführend, denn Apple wirbt defacto NICHT mit einer als faktisch falsch gebrandmarkten Beschreibung.
Hier persönlichen Slogan eingeben.
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JackBauer
JackBauer14.04.21 09:09
Ich bezweifle auch, dass 1.000.000 : 1 stimmt. Das sind ja OLED-Dimensionen und wie das Display die erreichen soll ist mir schleierhaft - zumindest bei relativ nahe beieinander liegenden Pixeln.
0
ted-23614.04.21 11:40
Turm
Ariel wäscht bestimmt nicht „sauer“ 😂😉 Hinzukommt, ein Farbfleck ist ja nicht gleichbedeutend mit unrein. Ein Farbfleck im Stoff ist ja nur eine Farbvarianz des umgebenden Bereiches und hat mit zu entfernenden Schmutz nichts zu tun. 🤣
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