Promi-Nacktbilder und -Videos: Lange Haftstrafe wegen Celebgate
Als vor viereinhalb Jahren plötzlich Nacktbilder und höchst intime Videos von Prominenten auftauchten, war allerorts vom "iCloud-Hack" zu hören. Es erschien offensichtlich, dass wohl eine iCloud-Sicherheitslücke ausgenutzt wurde, um den Angreifern Zugriff auf die private Mediensammlung zu verschaffen. Beispielsweise war es an bestimmten Stellen möglich, unendlich oft das iCloud-Passwort auszuprobieren, sobald man die iCloud-Adresse der jeweiligen Person in Erfahrung gebracht hatte. Zwar stellte sich recht schnell heraus, dass Prominente mit Android-Handys ebenfalls betroffen waren, dem Ruf von iCloud hatte die Geschichte dennoch geschadet.
Die Angreifer hatten allerdings keine Sicherheitslücke, sondern lediglich einen zu schwachen Passwortschutz ausgenutzt. Über simples Phishing wurden die Opfer hereingelegt, gaben auf manipulierten Seiten bereitwillig ihre Daten ein – und öffneten dem Datendiebstahl Tür und Tor. Als Reaktion darauf begann Apple, Zwei-Faktor-Authentifizierung zu forcieren, denn damit hätten die Angreifer nichts von den erbeuteten Accountdaten gehabt.
Drei Jahre hinter GitternJetzt wurde die bislang höchste Strafe wegen "Celebgate" bzw. "The Fappening"
verhängt, so der häufig in Foren verwendete Name des Bilderdiebstahls. Gab es zuvor nur Haftstrafen zwischen acht und achtzehn Monaten, so muss der ehemalige Highschool-Lehrer Christopher Brannan ganze 34 Monate hinter Gitter. Bei ihm stellten die Richter besonders weitreichende Vergehen fest, denn zusätzlich zum unerlaubten Zugriff auf geschützte Computersysteme durch Phishing und Social Engineering attestierte das Gericht auch Identitätsdiebstahl.
Weitreichender DiebstahlEs sei ihm gelungen, in die Accounts von mehr als 200 Opfern einzudringen, dabei habe es sich um iCloud-, Yahoo- und Facebook-Zugänge gehandelt. Abgegriffen wurden komplette iCloud-Backups und weitere Daten. Dass dies nur durch Zutun der Opfer möglich war, die zudem auch noch sehr einfach zu erratende Sicherheitsfragen wählten, war dabei unerheblich. Ohne die vollständige Kooperation des Angeklagten wäre die Haftstrafe übrigens noch länger ausgefallen, bis zu fünf Jahre waren im Gespräch.