Promi-Nacktfotos: Zweiter Hacker zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt
Der zweite Hacker Edward M., welcher in die iCloud-Konten Prominenter eingedrungen war, um Nacktbilder zu erbeuten, wurden von einem US-Gericht zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Angesichts des möglichen Strafmaßes von bis zu fünf Jahren Gefängnis und den von der Anklage geforderten 18 Monaten fällt das Urteil vergleichsweise mild aus. Sicherlich dürfte sich das Schuldeingeständnis des Hackers strafmildernd auf das Urteil ausgewirkt haben.
Zusätzlich zu der Gefängnisstrafe muss Edward M. aber auch noch 5.700 US-Dollar Entschädigung an eines der Opfer
zahlen. Das namentlich nicht genannte Opfer hatte demnach als Folge der veröffentlichten Nacktbilder 11.400 US-Dollar in eine Psychotherapie investiert, um diese Verletzung der Privatsphäre angemessen verarbeiten zu können.
Der Hack auf schlecht geschützte iCloud-Konten von mehr als 30 prominenten Apple-Kunden wurde irrtümlich einer Sicherheitslücke in iCloud zugeschrieben, die Apple daraufhin behob. Tatsächlich nutzten die Hacker aber aus, dass die Prominenten bei mehreren Online-Diensten das gleiche Kennwort verwendeten, um an die in der iCloud hinterlegten Nacktbilder zu gelangen. Die Promi-Fotos wurden allerdings nicht von den Hackern selbst online gestellt, sondern von Dritten, welchen die Bilder zugespielt wurden. Die Ermittlungen sind in dieser Angelegenheit daher noch nicht abgeschlossen.
Seit diesem Vorfall vor zwei Jahren wirbt Apple bei iCloud intensiver für die Aktivierung der zweistufigen Bestätigung. Hierbei ist für den Zugriff auf die iCloud nicht nur das Kennwort erforderlich, sondern auch der zugesandte Bestätigungscode an ein registriertes Gerät. Hierbei macht man es sich die geringe Wahrscheinlichkeit zunutze, dass ein Hacker sowohl das Kennwort kennt als auch Zugriff auf das registrierte Smartphone bzw. Telefon hat.
Wie man die zweistufige Bestätigung aktiviert, haben wir in folgendem Artikel erklärt:
. Warum der dabei generierte Wiederherstellungscode so wichtig ist, beleuchten wir in folgendem Artikel näher:
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