Psystar-Verfahren: Apple kann sich mit Antrag auf Geheimhaltung nicht durchsetzen
Fast vier Jahre ist es her, dass ein
Anbieter namens Psystar damit begann, herkömmliche PCs zu verkaufen, auf denen sich Mac OS X 10.5 Leopard betreiben lässt. Sehr schnell legte Apple Rechtsmittel ein und konnte im Herbst des Jahres 2009 per richterlichem Entscheid untersagen lassen, dass Psystar den Geschäftsbetrieb fortführen darf. Der verantwortliche Richter William Alsup wies auch Psystars Widerspruch ab - urteile jetzt aber in einem Punkt gegen Apple. So hatte Apple beantragt, die genauen Inhalte des Verfahrens unter Geheimhaltung zu stellen.
Im Detail ging es Apple um Dokumente, in denen die genaue Funktionsweise des Systemunterbaus sowie implementierte Sicherheitsvorkehrungen beschrieben ist. Der Begründung des Richters zufolge sei es allerdings schlicht unnötig, auf besondere Geheimhaltung zu drängen - man könne ohnehin durch simples Untersuchen der Software sowie Recherche in Internet oder Print-Medien ganz einfach in Erfahrung bringen, wie die erwähnten Technologien funktionieren. Was also ohnehin jeder wisse, müsse nicht geheimgehalten werden.
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