Qualcomm blockiert Beweise bei deutscher Apple-Klage
In der Klage, die der Chiphersteller Qualcomm vor dem Landgericht in München gegen Apple angestrengt hat, wenden die Anwälte des Klägers eine neue List an. In dem sie sich weigern, Beweismittel vertraulich zu behandeln, verhindern sie eine gerichtliche Bewertung. Pikant dabei: Genau diese Beweise führten in einem vergleichbaren US-Fall dazu, dass die Richter zum Schluss kamen, Qualcomms Patente seien nicht verletzt worden. Das
berichten US-Medien.
Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von iPhone 7 und 8Nachdem Qualcomm seine Patentklage gegen den Apple-Lieferanten Qorvo in den USA verloren hat, versuchen die Anwälte des Chipgiganten nun, die Beweisführung zu erschweren. Im aktuellen Fall vor dem Landgericht München stellen Patentanwälte aus den USA fest: Apple habe zwar die Möglichkeit sich zu verteidigen, wichtige Beweise seien dem Gericht aber vorenthalten worden. Dabei handelt es sich um die Schaltpläne des Chips, der angeblich geistiges Eigentum Qualcomms verletzt, sowie Aussagen den Chip-Designers.
In den USA bereits gescheitertDer in dem Bericht zitierte Patentanwalt Josh Landau berichtet, Quovro habe schon die gleichen Beweise in dem vergleichbaren US-Prozess vorlegt. Doch in Deutschland weigerte sich Qualcomm, die Beweise vertraulich zu behandeln, sodass die Geschäftsgeheimnisse Quovros vor den Qualcomm-Ingenieuren dargelegt werden müssten. Das hindere Apple daran, Beweise dafür vorzulegen, wie der angeblich rechtsverletztende Chip tatsächlich funktioniere. Diese hätten in der Vergangenheit bereits ein US-Gericht davon überzeugt, der Chip verletze eben keine Rechte Qualcomms.
Zwickmühle für AppleDurch die fehlende Geheimhaltungszusage kann Apple schlecht den Behauptungen Qualcomms widersprechen, ohne Quovros Geheimnisse zu verraten. Fachleute zeigen sich empört über die Vorgehensweise des Klägers. Qualcomm fordere das deutsche Gericht zu einer Entscheidung auf, der vom Gericht ernannte Experte könne seine Expertise jedoch nur auf einer mangelhaften Wissensbasis machen. Beobachter setzen nun auf das Oberlandesgericht. Die Berufungsinstanz werde doch den Patentinhaber nicht dafür belohnen, dass dieser dem Gericht und einbestellten Experten versage, die entscheidenden Beweise – die Chipsatzbilder – einzusehen, so die Hoffnung unabhängiger Anwälte.
Einstweilige Verfügung in China ohne Reaktionsmöglichkeit ApplesDer Verfügung in Deutschland ging eine in China voraus. Dort fand Qualcomm eine Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu erreichen, ohne dass Apple auf die Ansprüche reagieren konnte. Das Instrument heisst "ex parte preliminary injunction", diese Art der Verfügung kann ohne Vorankündigung an die betroffene Partei und ohne Gelegenheit zur Stellungsnahme erlassen werden. Das geschah im Falle Apples. In den USA und in Deutschland ist das Instrument rechtswidrig, weil es die Anforderungen an ein ordentliches Verfahren nicht erfüllt.