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Recht auf Reparatur: Europäische Regelung nimmt Gestalt an

Reparieren statt ersetzen: Unter diesem Motto steht eine aktuelle Gesetzesinitiative der Europäischen Union (EU). Beschlossen ist das EU-weite „Recht auf Reparatur“ für Smartphones und zahlreiche andere Produkte zwar noch nicht. Eine erste wichtige Hürde wurde jetzt allerdings mit einem Beschluss des EU-Parlaments in Straßburg genommen: Die Abgeordneten zurrten ihren Standpunkt für die anstehenden Verhandlungen mit Rat und Kommission fest. Vorrangiges Ziel der Regelung soll es sein, Abfall zu reduzieren und dadurch Umwelt und Klima besser zu schützen sowie Verbraucher zu nachhaltigem Konsum anzuregen. Das will man durch eine Reihe von Maßnahmen erreichen, welche Apple und anderen Hersteller etliche Verpflichtungen auferlegen.


Reparatur soll stets Vorrang haben, Anspruch auf Leihgeräte geplant
Zentraler Punkt des Gesetzesvorhabens: Verkäufer von Geräten wie beispielsweise Smartphones, Staubsaugern, Haushaltsmaschinen oder auch Fahrrädern sollen diese während der Gewährleistungsfrist reparieren, statt sie zu ersetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Reparatur nicht teurer ist als ein Austausch oder – hier droht wohl ein Schlupfloch – „nicht machbar“, wie es in einer Mitteilung des EU-Parlaments heißt. Verbraucher sollen zudem das Recht erhalten, auch nach Ablauf der Gewährleistung eine Reparatur zu verlangen und für die Dauer der Instandsetzung ein Leihgerät erhalten. Die Gewährleistungsfrist wollen die Abgeordneten nach einer Reparatur um ein Jahr verlängern.

Ziel: Freier Zugang zu Ersatzteilen und angemessene Preise
Apple und andere Hersteller erschweren unabhängigen Werkstätten seit geraumer Zeit die Instandsetzung defekter Geräte, etwa durch Komponenten-Pairing (siehe ). Zudem werden Ersatzteile und benötigte Spezialwerkzeuge häufig nicht an jedermann verkauft, sondern nur an autorisierte Dienstleister. Das soll sich nach dem Willen des EU-Parlaments ändern. Es will die Unternehmen gesetzlich verpflichten, Reparaturbetrieben sowie Endverbrauchern alle für eine Instandsetzung erforderlichen Komponenten und Informationen zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen. Die Abgeordneten schlagen darüber hinaus vor, nationale Reparaturfonds in den EU-Mitgliedsstaaten einzurichten. Diese sollen Gutscheine und andere finanzielle Anreize bereitstellen, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen.

Verhandlungen mit EU-Rat beginnen am 7. Dezember
Die mit überwältigender Mehrheit von 590 zu 15 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommenen Standpunkte des EU-Parlaments bilden die Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit EU-Rat und -Kommission. Diese sollen am 7. Dezember beginnen. Bis das EU-weite „Recht auf Reparatur“ in Kraft tritt, wird allerdings noch geraume Zeit ins Land gehen. Gesetzgebungsprozessen nehmen in der Europäischen Union in aller Regel erhebliche Zeit in Anspruch.

Kommentare

wackenfan
wackenfan24.11.23 11:44
Ob wohl mehr als 15 Abgeordnete ein Smartphone nutzen, das älter als 2 Jahre ist?
Wo bleibt die Verpflichtung die Altgeräte komplett zu recyceln?
-5
tranquillity
tranquillity24.11.23 16:52
Kann ja noch kommen. Hat nichts mit dem Recht auf Reparatur zu tun.

Gute Sache von der EU.
+2
Warp25.11.23 01:00
Ich weiss nicht. Das sieht mir so aus, dass eine im Grunde genommen guter Ansatz schlecht umgesetzt wird und durch diverse Forderungen die Kosten hochgetrieben werden.
Wenn ich das korrekt gelesen habe sollen die Kunden auch nach der Gewährleistungspflicht während der Instantsetzung ein Leihgerät zur Verfügung gestellt werden. Wieviel Leihgeräte soll da der Reparaturbetrieb vorhalten? Wer übernimmt die Kosten für diese Geräte?
Die Gewährleistungfrist soll nach der Reparatur um ein Jahr verlängert werden. Wie soll ich das verstehen? Solche Geräte die noch in der Gewährleistungsfrist waren oder auch Geräte die ausserhalb derer waren und repariert wurden und auf die Reparatur soll diese wieder gelten. Egal, ob das nun das eine, andere oder beides betrifft. Das führt gerne dazu, dass dann auch andere Teile getauscht werden die gar nicht getauscht werden müssten weil der Instantsetzer nicht sicherstellen kann, dass diese innerhalb dieser Frist verrecken bzw. das kaputte Teil welche ersetzt wurde durch diese Teile wieder kaputt gehen kann innerhalb der Frist. Heisst Kosten gehen rauf und unnötiger Resourcenverbrauch. Der Instantsetzer muss mit einkalkulieren, dass innerhalb der Gewährleistungsfrist das Gerät wieder kaputt gehen kann auf Grund anderer Teile die zum Zeitpunkt der Reparatur keine Auffälligkeiten zeigten. Sicherlich ist das richtig, dass sichergestellt wird, dass eine vernünftige Reparatur durchgeführt und nicht irgendein Pfusch abgeliefert wird. Aber dann gleich wieder ein Jahr finde ich schon etwas viel. Wir reden schliesslich nicht von einer Neuware sondern von Geräten die schon ein gewisses Alter und damit Verschleiss unterlagen.
Evtl. können diese ganzen Vorschriften auch dazu führen, dass die Hersteller auch die Preise für die Neugeräte anziehen lassen.

Mal davon abgesehen. Was ich überhaupt nicht verstehe wieso in EU, in D da überhaupt Gesetze notwendig sind. Warum das mit den Reparaturen nicht funktioniert. Wenn ich das hier mit Mexiko vergleiche. Da bekomme ich auch von den Markenherstellern Service bis ins Haus. Sei es Kühlschrank, Waschmaschine usw usw. Wenn irgendwas mit der Zeit kaputt gegangen ist gekomme ich auch andere Geräte wie Küchenmaschinen, Fernseher und was weiss ich bis zu einem gewissen Alter direkt von Reparaturstellen der Hersteller repariert. Letztes Jahr lies ich z. B. meinen alten Epson L555 reparieren wo ein Druckkopf und das Display verreckt war. War immer noch günstiger wie einen neuen kaufen. Darüber mit finde ich mit Sicherheit eine freie welcher das instand setzt. Teile bekomme ich so ziemlich an jeder Ecke (Als unser Lebensmittelpunkt noch in D war hab ich Teile für meine Küchengeräte von namhaften Herstellern aus Mexiko mitgebracht fürn Appel und Ei). Ich gehöre was das betrifft zu den Leuten die versuchen solange zu reparieren wie es geht und erst dann wenn gar nix mehr hilft zu entsorgen. Das gilt auch für Schuhe, Kleidung usw usw. was aber jetzt nicht heisst, ich laufe abgeranzt rum
-1
Gedankenschweif25.11.23 09:44
Warp
Wenn ich das hier mit Mexiko vergleiche.
Der Vergleich hinkt doch auf mehreren Beinen.
México ist das billige Produktionsland für die USA und Kanada, also sind dort die Löhne und Gehälter im Vergleich sehr niedrig.
Wenn du selbst schreibst, dass du Ersatzteile aus México mit nach Deutschland bringst, dann kosten auch diese dort viel weniger als hier.
Würdest du deine Reparaturkultur bei den Löhnen und Gehältern sowie den Kosten für die Ersatzteile in Deutschland, auch hier zelebrieren?
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