Recht auf Reparatur: Europäische Regelung nimmt Gestalt an
Reparieren statt ersetzen: Unter diesem Motto steht eine aktuelle Gesetzesinitiative der Europäischen Union (EU). Beschlossen ist das EU-weite „Recht auf Reparatur“ für Smartphones und zahlreiche andere Produkte zwar noch nicht. Eine erste wichtige Hürde wurde jetzt allerdings mit einem Beschluss des EU-Parlaments in Straßburg genommen: Die Abgeordneten zurrten ihren Standpunkt für die anstehenden Verhandlungen mit Rat und Kommission fest. Vorrangiges Ziel der Regelung soll es sein, Abfall zu reduzieren und dadurch Umwelt und Klima besser zu schützen sowie Verbraucher zu nachhaltigem Konsum anzuregen. Das will man durch eine Reihe von Maßnahmen erreichen, welche Apple und anderen Hersteller etliche Verpflichtungen auferlegen.
Reparatur soll stets Vorrang haben, Anspruch auf Leihgeräte geplantZentraler Punkt des Gesetzesvorhabens: Verkäufer von Geräten wie beispielsweise Smartphones, Staubsaugern, Haushaltsmaschinen oder auch Fahrrädern sollen diese während der Gewährleistungsfrist reparieren, statt sie zu ersetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Reparatur nicht teurer ist als ein Austausch oder – hier droht wohl ein Schlupfloch – „nicht machbar“, wie es in einer
Mitteilung des EU-Parlaments heißt. Verbraucher sollen zudem das Recht erhalten, auch nach Ablauf der Gewährleistung eine Reparatur zu verlangen und für die Dauer der Instandsetzung ein Leihgerät erhalten. Die Gewährleistungsfrist wollen die Abgeordneten nach einer Reparatur um ein Jahr verlängern.
Ziel: Freier Zugang zu Ersatzteilen und angemessene PreiseApple und andere Hersteller erschweren unabhängigen Werkstätten seit geraumer Zeit die Instandsetzung defekter Geräte, etwa durch Komponenten-Pairing (siehe
). Zudem werden Ersatzteile und benötigte Spezialwerkzeuge häufig nicht an jedermann verkauft, sondern nur an autorisierte Dienstleister. Das soll sich nach dem Willen des EU-Parlaments ändern. Es will die Unternehmen gesetzlich verpflichten, Reparaturbetrieben sowie Endverbrauchern alle für eine Instandsetzung erforderlichen Komponenten und Informationen zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen. Die Abgeordneten schlagen darüber hinaus vor, nationale Reparaturfonds in den EU-Mitgliedsstaaten einzurichten. Diese sollen Gutscheine und andere finanzielle Anreize bereitstellen, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen.
Verhandlungen mit EU-Rat beginnen am 7. DezemberDie mit überwältigender Mehrheit von 590 zu 15 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommenen Standpunkte des EU-Parlaments bilden die Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit EU-Rat und -Kommission. Diese sollen am 7. Dezember beginnen. Bis das EU-weite „Recht auf Reparatur“ in Kraft tritt, wird allerdings noch geraume Zeit ins Land gehen. Gesetzgebungsprozessen nehmen in der Europäischen Union in aller Regel erhebliche Zeit in Anspruch.