Refurbished statt neu – Apple beginnt mit Zahlung der 95 Millionen Dollar Entschädigung
Viele Hardware-Käufer entscheiden sich ganz bewusst dazu, bei Apple Refurbished-Geräte zu erwerben. Dabei handelt es sich um preislich reduzierte Hardware (15 Prozent im Vergleich zum regulären Neukauf im Apple Store) – allerdings nicht um fabrikneue Ware. Stattdessen verkauft Apple in der speziellen Sektion Produkte, die entweder instandgesetzt wurden oder aus einer Retoure stammen (zum entsprechenden Store:
). Garantie/Gewährleistung ist identisch, Apple unterzieht allen Macs sowie sonstigen Artikeln einer genauen Funktionsprüfung. Allerdings kam es in den USA vor geraumer Zeit zu einer Sammelklage, denn Kunden erhielten nach einem Hardwaretausch eben keine Neugeräte, sondern generalüberholte Macs.
ABG möglicherweise nichtig – Klage wurde angenommenIn den Geschäftsbedingungen ist dies genauso dokumentiert. Wer mit einem Apple Care Protection Plan oder AppleCare+ zusätzliche Absicherung geschaffen hatte und nach einem Defekt Ersatz erhielt, nahm unter Umständen ein "wie neu"-Gerät in Empfang. Apple verspricht, Hardware zu liefern, welche „einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht". Vor Gericht musste daher verhandelt werden, ob "neu" und "wie neu" dabei gleichbedeutend sind. Apple wollte das Verfahren verhindern, jedoch war das Gericht der Meinung, die Sache durchaus überprüfen zu müssen.
Zahlungen laufen nächste Woche an – Höhe sehr niedrigOffensichtlich war sich Apples Rechtsabteilung nicht sicher, die Klage zu gewinnen, weswegen sich das Unternehmen auf einen Vergleich in Höhe von 95 Millionen Dollar einließ. Betroffene Nutzer haben die Möglichkeit, eine Entschädigung einzufordern – allerdings nur dann, wenn es sich um einen US-Kauf zwischen Juli 2012 und September 2021 gehandelt hatte. Bis Ende November ist es noch möglich, sich für eine Abschlagszahlung zu registrieren. Wer das bereits hinter sich hat, erhält in der kommenden Woche die versprochene Entschädigung. Auf plötzlichen Reichtum sollte man sich jedoch nicht einstellen, denn bisherigen Rückmeldungen zufolge liegen die Summen in zweistelligen Regionen. Ganz anders gestalten sich die Anwaltskosten des Verfahrens, denn diese sind ebenfalls zweistellig – jedoch im Millionenbereich.