Regularien des App Stores bröckeln weiter – „Mit Apple anmelden“ nicht mehr verpflichtend
Unter Umständen war man als Entwickler bisher durch Apple angehalten, neben dem Drittanbieterlogin und Social-Signin ebenso Apples Anmeldeprozedur in seine Apps integrieren zu müssen. Einige Dienste wie etwa „Facebook Login“, „Login with Amazon“ und „Sign in with LinkedIn“ verpflichtete Apple somit, ebenso eine vertrauliche Anmeldeoption anzubieten. Die Richtlinien fanden hierfür bisher klare Worte: „Um das primäre Konto des Nutzers bei der App einzurichten oder zu authentifizieren“, musste auch „Anmelden mit Apple“ als gleichwertige Option angeboten werden. Seit vergangenen Donnerstag ist diese Beschränkung gefallen, vorausgesetzt man hält eine ebenbürtige Alternative parat. Die Änderung betrifft Entwickler auf der ganzen Welt, weswegen man den Schritt unternahm, ihn in einer
Pressemitteilung zu erwähnen.
Ein großes Aber …Nach Anpassung der Vorschrift aus Cupertino sind Entwickler zwar technisch nun nicht mehr hierzu verpflichtet, doch ein Passus dürfte dennoch die Mehrheit dazu veranlassen, die Option weiterhin zu offerieren. Im Detail ist in der
überarbeiteten Richtlinie ein „zusätzlicher Anmeldedienst mit bestimmten Datenschutzfunktionen“ gefordert – und die haben es in sich:
- die Datenerfassung beschränkt sich auf den Namen und die E-Mail-Adresse des Nutzers
- es muss die Möglichkeit gegeben sein, die E-Mail-Adresse im Rahmen der Einrichtung vertraulich zu halten
- der Login-Service verfolgt keine Interaktionen zwischen Nutzer und Anwendung
Sonderfälle weiterhin ausgenommenDie alten Ausnahmeregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit. So müssen Entwickler nicht auf datenschutzfreundliche Anmeldeoptionen setzen, wenn die App:
- ausschließlich unternehmenseigene Systeme zur Einrichtung nutzt
- eine Bildungs-, Unternehmens- oder Geschäftsapplikation ist, die einen bestehenden Bildungs- oder Unternehmensaccount nutzt
- ein von der Regierung oder der Industrie unterstütztes Identifikationssystem verwendet
- ein Client für einen bestimmten Dienst eines Drittanbieters ist und sich der Benutzer direkt beim Drittanbieterkonto anmelden muss, um auf die Inhalte zuzugreifen
Apple setzt die Messlatte hochSchon wenige Monate nach der Einführung im Jahr 2019 lockerte das kalifornische Unternehmen die zunächst streng ausgelegte Richtlinie, Entwicklern die eigene Anmeldeoption vorzuschreiben. Bis auf die genannten Ausnahmen, sehen sich jene Entwickler seither damit konfrontiert, diese auch anbieten zu müssen. Die neueste Anpassung, die nach nunmehr beinahe fünf Jahren folgt, dürfte jedoch in den wenigsten Fällen eine Änderung herbeiführen. Es scheint Apple – zumindest auf dem Papier – gelungen, sich in diesem Punkt den Blicken der Wettbewerbshüter zu entziehen.