Internes Dokument: Was sich für Apple und Kunden ändern wird – die konkreten Maßnahmen zur Regulierung
Für die großen Tech-Unternehmen wird sich bald einiges ändern, denn bei den weltweiten Wettbewerbshütern hat sich die Überzeugung breitgemacht, dass die aktuelle Dominanz zum Schaden der Verbraucher ausgenutzt wird. Wer mit neuen Produkten in Konkurrenz zu Google, Amazon, Facebook oder Apple treten wolle, habe es außerordentlich schwer – viel zu sehr schotten die Riesen ihre Geschäftsbereiche ab und machen Wechsel zur Konkurrenz sehr schwierig. Auch Apple ist angesichts der Unternehmensgröße und dem damit verbundenen Einfluss ins Visier geraten – und wird in einigen Punkten weitreichende Anpassungen vornehmen müssen. Aus einem
geleakten Dokument geht nun hervor, was der "Digital Markets Act" für Apple bedeutet.
Bei allen Vorgaben ist zu beachten, dass die Einschränkungen nur auf solche Unternehmen abzielen, die eine gewisse Größe überschreiten und somit die Marktregeln bestimmen. Apple und Google als Smartphone-"Duopol" sind dabei stark betroffen, wenngleich Google im Unterschied zu Apple zumindest alternative App Stores erlaubt. Folgende konkrete Bestimmungen beinhaltet der Digital Markets Act:
- App Store: Apps müssen sich aus anderen Quellen beziehen lassen, es ist nicht mehr länger zulässig, komplette Kontrolle über Art und Inhalte auszuüben.
- App Store: Entwickler dürfen Kunden aktiv über andere Zahlungsweisen informieren und müssen nicht den einen, vom Hersteller vorgegebenen Weg gehen.
- Browser: Es soll fortan unzulässig sein, Entwicklern eine bestimmte Browser-Engine vorzuschreiben und alle anderen zu verbieten. Im Falle Apples und iOS/iPadOS betrifft dies WebKit.
- Messenger: Dienste sollen interoperabel werden, anderen Anbietern ist Zugang zu gewähren. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss dennoch vorhanden bleiben.
- Siri: Die Installation von Drittanbieter-Sprachassistenten darf nicht unterbunden sein, Nutzer müssen freie Auswahl haben.
- Suche: Anbieter dürfen ihre eigenen Produkte nicht bevorzugt darstellen, konkret geht es dabei nicht nur um Apps (Apples Dienste im App Store), sondern beispielsweise auch um Eigenmarken von Amazon.
Dem Entwurf zufolge haben die großen Tech-Anbieter allerdings noch Zeit, bis sie die Bestimmungen umsetzen müssen. Erst 2024 sollen alle Bestimmungen greifen, zudem muss die Vorlage noch in nationales Recht überführt werden. Die EU-Regulierungen gleichen den Gesetzesvorlagen der Vereinigten Staaten, unabhängig voneinander kamen die Marktstudien zu weitgehend ähnlichen Erkenntnissen. Einen durchaus signifikanten Unterschied gibt es hingegen: Das Verbot vorinstallierter Hersteller-Apps ist in der EU kein Thema, in den USA allerdings sehr wohl. Beim Ziel herrscht hingegen völlige Einigkeit: Wer als neuer Anbieter in direkte Konkurrenz zu den marktbeherrschenden Unternehmen gehen will, soll dies tun können – und nicht am "Türsteher-Konzept" scheitern, der Wettbewerb kleinhalten will.