Rekordstrafe für Apple in Frankreich: Wettbewerbshüter verlangen mehr als eine Milliarde Euro
Die französische Wettbewerbsbehörde hat heute wie bereits am vergangenen Freitag erwartet eine Milliardenstrafe gegen Apple verhängt. Das Unternehmen hat sich nach Auffassung der Autorité de la concurrence illegaler Absprachen im Netzwerk seiner Distributoren schuldig gemacht sowie die Abhängigkeit der Apple Premium Reseller (APR) vom kalifornischen Konzern ausgenutzt und missbraucht.
"Äußerst schwerer Verstoß"Insbesondere das Verhalten gegenüber den Einzelhändlern stelle einen äußerst schweren Verstoß gegen Wettbewerbsregeln dar, schreibt die Behörde in einer
Pressemitteilung. Apple hat die Premium Reseller nach Auffassung der Wettbewerbshüter in mehrfacher Hinsicht drangsaliert und wirtschaftlich geschädigt. So hätten diese etwa neu erschienene Geräte nur in sehr begrenzten Stückzahlen erhalten, während Apple Stores und andere Einzelhändler wie Elektronikmärkte regulär mit Produkten beliefert wurden. Die APR konnten so der großen Nachfrage nicht gerecht werden und hatten Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Es soll sogar vorgekommen sein, dass einzelne Premium Reseller sich in Apple Stores zum regulären Verkaufspreis mit Geräten eindecken mussten, um ihre Kunden zu bedienen.
Zwei Distributoren waren mit im BootIn das System waren nach Ansicht der Autorité de la concurrence auch die beiden Distributoren Tech Data und Ingram Micro eingebunden. Diese wurden von den Wettbewerbshütern mit Geldstrafen in Höhe von gut 76 Millionen beziehungsweise knapp 63 Millionen Euro belegt. Die Großhändler beteiligten sich offenbar an der von Apple gewünschten Art und Weise der Belieferung, welche die APR benachteiligte. Der kalifornische Konzern habe zudem den Premium Resellern vorgeschrieben, die Geräte zu den selben Preisen wie in Apple Stores zu verkaufen, Rabatte seien nicht erlaubt gewesen. Die Feststellungen der Wettbewerbshüter beziehen sich auf Apples gesamtes Produktportfolio mit Ausnahme der iPhones; offenbar waren die Smartphones aus Cupertino von der Praxis ausgenommen.
Untersuchung begann im Juni 2019Eine Stellungnahme von Apple liegt bislang nicht vor. Es darf jedoch als wahrscheinlich gelten, dass das Unternehmen gegen die Geldbuße gerichtlich vorgehen wird. Das jetzt von der Autorité de la concurrence zum vorläufigen Abschluss gebrachte Verfahren zog sich über eine längeren Zeitraum hin. Die Untersuchung war bereits im Juni vergangenen Jahres eingeleitet worden, wie Apple seinerzeit in einer Mitteilung an die US-amerikanische Börsenaufsicht erklärte. Gleichzeitig wies das Unternehmen damals die Vorwürfe zurück.