Richter urteilt: Apple kann nicht zum Entschlüsseln gezwungen werden
Ein Gericht in New York hat entschieden, dass Apple
nicht zum Entschlüsseln eines iPhones gezwungen werden kann. Zwar bezieht sich das Urteil nicht auf den viel diskutierten Fall rund um das Massaker in San Bernardino, dennoch stellt der Ausgang des Verfahrens einen Etappensieg für Apple dar. In der
Begründung heißt es, den Regierungsbehörden fehle schlicht die Befugnis, derlei Maßnahmen anzuordnen.
UnverhältnismäßigkeitEigens für mehr Sicherheit angelegte Protokolle wieder aufzubrechen stelle eine "unverhältnismäßig große Last" bei Entwicklung und Verteilung von Produkten dar, zumal willentlich unsichere Systeme in Umlauf gebracht werden - nur in der Hoffnung, die Sicherheitsmaßnahmen aufbrechen zu können. Insgesamt schloss sich der Richter Apples Argumentation an, warum es eben keine staatlich angeordneten Hintertüren und bewusst implementierte Sicherheitslücken geben dürfe.
Kein Entsperrung des Drogenhändler-iPhonesDer Richter widersprach dem Antrag, eine Entsperrung auf Grundlage des "All Writs Act" anzuordnen - ein Gesetz aus dem Jahr 1789, das zur Unterstützung von Ermittlungen zwingen soll. Im vorliegenden Fall ging es um das iPhone eines Drogenhändlers. Der Drogenbehörde DEA war es nicht gelungen, an die Daten des iPhones zu gelangen, weswegen Apple gerichtlich zur Kooperation gezwungen werden sollte. Apple sagte zwar Unterstützung zu und half bei den Ermittlungsarbeiten, die eigenen Sicherheitsmaßnahmen auszuhebeln lehnte man hingegen ab.
Verschlüsselungsdebatte keinesfalls ausgestandenFür Apple ist die gesamte Angelegenheit rund um das "San Bernardino"-iPhone damit aber noch lange nicht ausgestanden. Selbst wenn es im zitierten Fall gelang, den Richter von der Unverhältnismäßigkeit der Forderungen zu überzeugen, so bedeutet dies keinesfalls, dass die gesamte Verschlüsselungs-Debatte nun zum Erliegen kommt. Zwar gibt es nun ein Urteil, auf das sich Apple in der Argumentation berufen kann, dennoch müssen kommende gerichtliche Entscheidungen nicht zwangsläufig genauso ausfallen. Außerdem hat die Debatte längst den Status einer gerichtlichen Auseinandersetzung verloren - stattdessen hat eine generelle Diskussion darüber begonnen, wie sicher Geräte sein dürfen, zu welchen Maßnahmen man Unternehmen zwingen kann und was wirkungsvolle Verschlüsselung für Ermittlungsbehörden bedeutet.