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Risiken von App Store und Play Store: Apple und Google müssen Fragen der EU-Kommission beantworten

Apple muss sich in der EU bekanntlich im kommenden Jahr vom App-Store-Monopol verabschieden, Sideloading und alternative Softwareläden auf iPhone und iPad erlauben sowie den WebKit-Zwang fallenlassen. Diese Maßnahmen ergeben sich aus den Regelungen des Digital Markets Act (DMA). Ob iMessage geöffnet werden muss, prüft die EU-Kommission derzeit noch. Weniger als der DMA steht ein Gesetzeswerk im Fokus der Öffentlichkeit, welches sich ebenfalls auf Teile von Apples Geschäftsmodell auswirkt: der Digital Services Act (DSA). Dieser schreibt Plattformen und Suchmaschinen unter anderem eine regelmäßige Risikobewertung im Zusammenhang mit Grundrechts-Aspekten vor. Das betrifft etwa die Meinungs- und Informationsfreiheit, aber auch die Gefahren personalisierter Werbung sowie die Moderation von Inhalten.


EU-Kommission befragt Apple zu App-Store-Risiken
Der App Store wurde im April dieses Jahres als „Sehr große Online-Plattform“ im Sinne des DSA eingestuft, gleiches gilt für den Google Play Store sowie 17 weitere Dienste (siehe ). Die EU-Kommission fordert jetzt in diesem Zusammenhang von Apple und Google ausführliche Informationen darüber an, wie sie die Vorschriften umsetzen. Die Brüsseler Behörde will unter anderem wissen, ob sie in ihren digitalen Softwareläden irgendwelche systemischen Gefahren ausgemacht haben. Ausdrücklich genannt werden dabei der Umgang mit illegalen und schädlichen Inhalten sowie mögliche negative Auswirkungen von Apps beziehungsweise Bewertungen auf öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Minderjährige.

Apple muss Auskunft zu Transparenz bei App-Store-Werbung geben
Darüber hinaus müssen die beiden Unternehmen Auskunft erteilen, wie genau sie die Regelungen des Digital Services Act für Online-Marktplätze einhalten. Besonderes Augenmerk legt die EU-Kommission einer Mitteilung zufolge auf die Transparenz im Zusammenhang mit App-Empfehlungen und Werbung in App Store und Play Store. Weitere Details oder gar den Verdacht, dass Apple und Google sich nicht an den DSA halten könnten, nennt beziehungsweise äußert die Behörde nicht. Apple und Google haben bis 15. Januar 2024 Zeit, die Fragen zu beantworten. Sollten die Auskünfte bis zu diesem Termin nicht vorliegen oder nach Ansicht der EU-Kommission unzureichend sein, könnten bis zur vollständigen Erfüllung der Informationspflicht Bußgelder verhängt werden, gegebenenfalls auch wiederholt in bestimmten Abständen.

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