Rückschlag für Apple im Prozess gegen Beatles-Label
Um den Streit zwischen den zwei gleichnamigen Unternehmen auszutragen, musste vor einigen Wochen
vor Gericht gegangen werden. Das Musik-Label Apple, seit vielen Jahren ohne Veröffentlichung von Musik und zudem ohne Internetseite sah die eigenen Rechte dadurch verletzt, dass Apple mit dem Music Store in das Musikgeschäft eingestiegen ist. Apple Computer argumentiert hingegen, dass man nur der Übermittler von Musikdiensten sei, was so ausdrücklich im Vertrag erlaubt sei. Bei der ersten Anhörung sah es sehr gut für Apple Computer aus, der Richter gestand sogar, ein Fan des iPods zu sein.
Heute gab es aber einen
Rückschlag für Apple Computer. Der Londoner "High Court" schmetterte die Bitte Apples ab; der Prozess wird also in England fortgeführt und nicht wie beantragt in die USA verlagert. Ob das die Chancen für den Computerhersteller verschlechtert, unbehelligt die gerichtliche Auseinandersetzung zu überstehen, kann nicht klar gesagt werden. Da man sich aber in den USA offenbar bessere Aussichten versprochen hat, dürfte die Entscheidung Apple Computer alles andere als gefallen.
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