Rundfunkgebühr für Geräte mit Internet-Zugang ist beschlossene Sache
Wie angestrebt wird zum 1. Januar 2007 in Deutschland die Änderung der Gebührenordnung für Rundfunkgeräte rechtskräftig. Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich darauf, die GEZ-
Gebühr für Geräte mit Internet-Zugang auf 5,52 Euro pro Monat festzulegen. Dieser niedrigere Satz entspricht dem der Gebühr für Radios, nachdem man ursprünglich sogar den höheren Fernsehsatz berechnen wollte. Für die überwältigende Mehrheit der Haushalte ändert sich aber trotzdem nichts. Da der ein Gerät mit Internet-Zugang unter die Zweitgerätebefreiung fällt, muss niemand für den Haushalt zusätzliche Gebühren bezahlen, wenn bereits ein Radio angemeldet war. Anders sieht es bei Geschäftsstellen und Büros aus, für die bislang keine GEZ-Gebühr entrichtet werden musste. Hier fällt nun, sofern kein Rundfunkgerät vorhanden war, erstmalig Rundfunkgebühr an. Wie es aussieht, ist diese neue Regelung aber nur von kurzer Dauer. In einem Jahr bereits soll eine komplette Neuordnung beschlossen werden, die dann eventuell vom jetzigen System abweicht und statt Geräte-Abgaben Haushaltsabgaben vorsieht. Dies würde die Unklarheit beseitigen, was nun angemeldet werden müsse, was ein Zweitgerät sei und welche Gebühren somit anfallen.
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