Sammelklage gegen Apple wegen "illegaler" Siri-Sprachaufnahmen
Zuweilen meldet sich Apples Sprachassistent zu Wort, ohne mit "Hey Siri" angesprochen worden zu sein. Auch im Fall einer solchen fehlerhaften Aktivierung kann es vorkommen, dass Apple die entsprechende Aufnahme speichert. Gegen diese Praxis wehren sich jetzt einige Kunden mit einer Sammelklage.
Unrechtmäßige AufnahmenDie Kläger, zu denen einem
Bericht von MacRumors zufolge auch eine minderjährige Person gehört, werfen Apple vor, unrechtmäßig und vorsätzlich Aufnahmen von vertraulichen Gesprächen ohne Zustimmung der Beteiligten anzufertigen. Dadurch verletze das Unternehmen im Falle von versehentlichen Aktivierungen des Sprachassistenten einschlägige Datenschutzgesetze des US-Bundesstaates Kalifornien. Die Klage wurde beim Bundesbezirksgericht in San José eingereicht.
Keine Zustimmung des NutzersIn der Klageschrift (
PDF-Datei) heißt es, dass mit Siri ausgestattete Geräte wie iPhones oder HomePod bestimmungsgemäß nur dann Sprachaufnahmen anfertigen und zu Apple schicken sollen, wenn die Funktion zuvor per "Hey Siri" oder das lange Drücken des Home-Buttons aufgerufen wurde. Dieser Fall ist in den Datenschutzbedingungen, welchen die Siri-Nutzer zugestimmt haben, juristisch abgedeckt. Bei einer versehentlichen Aktivierung fehlt dieses Einverständnis nach Auffassung der Kläger hingegen. Die Sprachaufzeichnung erfüllt ihrer Meinung nach also den Tatbestand des illegalen Abhörens.
5.000 US-Dollar für jeden Verstoß?Die Kläger geben an, ein iPhone 6 und ein iPhone XR zu besitzen. Diese Geräte hätten sie nach eigenen Angaben nicht gekauft, wenn ihnen im Vorfeld bewusst gewesen wäre, dass Siri-Sprachaufnahmen zu Auswertungszwecken gespeichert werden. Sie wollen erreichen, dass Apple zukünftig vor derartigen Aufnahmen eine entsprechende Zustimmung einholt. Darüber hinaus fordern sie die Löschung aller bisherigen Sprachaufzeichnungen. Zudem soll der iPhone-Konzern Schadenersatz in Höhe von 5.000 US-Dollar für jeden bisherigen Verstoß zahlen. Der Klage anschließen können sich alle Personen, von denen ein Siri-fähiges Gerät seit Oktober 2011 Sprachaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung angefertigt hat.