Sammelklage gegen Google wegen Datenweitergabe – Google: „Für Nutzer harmlos“
Bei der Benutzung von Smartphones, Computern und ähnlichen Geräten fallen natürlich viele Daten an, die so mancher Hersteller für die Verbesserung seiner Dienste oder zur Monetarisierung zu verwenden gedenkt. Die Unternehmen sind jedoch angehalten, hierfür die Zustimmung des Anwenders einzuholen. Das geschieht aber nicht immer: Manchmal werden Daten erhoben, ohne dies weiter kenntlich zu machen, wie etwa Apple gerade bei der
Spotlight-Suche demonstriert. Google handhabt das nicht anders, muss nun aber ernstzunehmende Konsequenzen fürchten: Der Konzern sieht sich einer Sammelklage ausgesetzt.
Daten an Entwickler weitergegebenEine im Jahr 2020 in Kalifornien eingereichte Sammelklage beschuldigt Google, unrechtmäßig in die Privatsphäre der Nutzer einzugreifen. Dabei geht es um die „Web- & App-Aktivitäten“, welche unter anderem Suchanfragen im Google-Konto speichert und der Personalisierung dient. Laut
Google könne so die Suche beschleunigt sowie Empfehlungen zu Inhalten und hilfreicheren Apps angezeigt werden. Anwender, welche diese Einstellung deaktivieren, schalten damit zugleich auch einen Unterpunkt aus: Informationen unter anderem über den Browserverlauf von Chrome werden so nicht erhoben. Dennoch übermittelt Google auch in diesem Falle Daten über das Analysetool „Google Analytics for Firebase“ (GA4F) an die Entwickler von Drittanbieter-Apps. Die Kläger sehen sich in ihrer Privatsphäre verletzt und legen laut dem zuständigen Richter Beweise für den wirtschaftlichen Wert ihrer Daten vor.
Google scheitert mit Versuch, Klage abzuschmetternGoogle versuchte, die Sammelklage abzuwehren und machte geltend, dass die oben genannte Praxis in keinem Zusammenhang mit den Gewinnzielen des Unternehmens stehe. Außerdem sei sie „für Nutzer harmlos“. Der Richter gelangte nun zu einer anderen Einschätzung: Mit Verweis auf unternehmensinterne Nachrichten sei dem Konzern bewusst gewesen, die Nutzer über die Erfassung der Daten „absichtlich vage“ informiert zu haben. Eine Jury soll nun über die Causa entscheiden: Der Prozess ist für den 18. August geplant.