Samsung Smart-TV kommt vor Gericht
Vorsicht: Wer sein Apple TV mit einem Smart-TV von Samsung betreibt, könnte möglicherweise unbeabsichtigt mehr Daten an Samsung-Server senden, als gewünscht ist. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen moniert in ihrer Klage gegen Samsung, dass gerade beim Samsung UE40H6270
einige Daten schon bei der Inbetriebnahme an Server gesendet werden. Ausschalten kann man das Verhalten offenbar nur nachträglich. Damit lassen sich Besitzer des Gerätes zumindest einmalig über Zeitpunkt und IP-Adresse identifizieren.
Grundlage für das Verhalten bildet die HbbTV-Funktionen, mit der
Zusatzinformationen zur laufenden TV-Sendungen angezeigt werden - also dem regulären Fernsehprogramm jenseits des Apple TV. Nach Ansicht der Verbraucherschützer muss Samsung vor der Aktivierung von HbbTV die Erlaubnis des Besitzers für eine Datenübertragung einholen.
Darüber hinaus werden aber auch die
Datenschutzerklärungen des Gerätes mit ihren 56 Bildschirmseiten als zu umfangreich eingestuft. Der durchschnittlicher Nutzer könne die Folgen der Zustimmung dadurch gar nicht durchblicken, so die Verbraucherzentrale. Das Gericht wird beide Punkte ab dem 19. Mai 2016 in einem Verfahren näher beleuchten. Bis dahin müssen Verbraucher daher die Internet-Funktionen des Smart-TV aufmerksam prüfen, um nicht zu viel über das Nutzungsverhalten preiszugeben.
Gerade beim Einsatz des Apple TV 4 ist die Verwendung eines Smart-TV naheliegend. Da hier mangels optischem Audio-Anschluss ausschließlich über das HDMI-Kabel der Ton übertragen wird, ist ein Smart-TV mit integrierten Lautsprechern eine sinnvolle Option.
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