Samsung darf Blick auf iPhone-Quelltext werfen
In die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung ist in den vergangenen Tagen in verschiedenen Ländern etwas Bewegung gekommen. So konnte Samsung in Deutschland bei der Klage mit drei sogenannten FRAND-Patenten zur UMTS-Technologie das Gericht in Mannheim überzeugen, dass Apple fahrlässig gegen diese Patente verstoßen hat, indem Apple sich nicht selbst um eine Lizenz bemühte. Warum Samsung den iPhone-Hersteller als langjährigen Kunden nicht eher auf den Patentverstoß hinwies, spielt für das Gericht offenbar keine Rolle. In Australien konnte Samsung zudem durchsetzen, dass ein Ingenieur für einige Stunden den Quelltext des iPhone-Baseband auf Patentverletzungen hin untersuchen darf. Ein ausführlicher
Blick auf die Verträge mit den australischen iPhone-Partnern blieb Samsung dagegen verwehrt. In Korea macht hingegen überraschend das Gerücht die Runde, dass Samsung in seinem Heimatmarkt nun doch kein Importverbot des iPhone durchsetzen will, wie es zuvor angedroht wurde. Dies dürfte vor allem aus Image-Gründen geschehen, da Samsung ohnehin den Markt dominiert, auch wenn das Interesse am iPhone 4S sehr groß ist.
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