Samsung kann in Frankreich kein vorläufiges Verkaufsverbot gegen Apple durchsetzen
Seit dem Frühjahr bekämpfen sich Apple und Samsung in zahlreichen Patentklagen, nachdem Samsung mit den Galaxy-Geräten den iPad- und iPhone-Modellen zumindest optisch gefährlich nah gekommen ist. In Frankreich hat Samsung unter anderem im Oktober eine Gegenklage eingereicht, weil Apple mit dem iPad und iPhone drei Samsung-Patente zur UMTS-Technik verletzen soll. Apple verteidigte sich in einer ersten Anhörung im November damit, dass die eingesetzte Technik von Chip-Entwickler Qualcomm bezogen wird, der bereits entsprechende Lizenzvereinbarungen mit Samsung geschlossen hat.
Laut diesem Lizenzvereinbarungen darf Samsung nicht gegen Kunden von Qualcomm vorgehen, welche die entsprechenden Komponenten und damit die zugehörigen Patente verwenden. Entsprechend hat das Gericht dem von Samsung geforderten vorläufigen Verkaufsverbot gegen iPad und iPhone nicht stattgegeben und stattdessen die Gültigkeit von Samsungs Klage infrage gestellt. Samsung soll nun 100.000 Euro an Apple für Aufwandsentschädigungen zahlen. In der Hauptsache der Patentauseinandersetzung hat das französische Gericht wohl noch kein Urteil gefällt.
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