Samsung kann sich mit Forderungen nach iPhone-Verkaufsstopp in Italien nicht durchsetzen
Die Rechtsstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung wurden in den letzten Monaten auf zahlreiche Länder und Märkte ausgeweitet. Samsung hatte unter anderem in Italien gefordert, Apple den Verkauf des iPhone 4S untersagen zu lassen. Das in Mailand ansässige Gericht urteilte bereits im Oktober, keinen Grund für eine Einstweilige Verfügung zu erkennen.
Auch in der Anhörung vor Gericht gelang es Samsung jetzt nicht, das Gericht zu überzeugen. Die Richter blieben der anfänglichen Einschätzung treu und gaben Samsungs Antrag nicht statt. Die Urteile in Frankreich und den Niederlanden gingen kürzlich genauso aus. Daraus kann allerdings nicht gefolgert werden, dass Apple in der gesamten patenrechtlichen Auseinandersetzung erheblich besser als Samsung positioniert ist.
Zwar konnte Apple einen Verkaufsstopp für das Galaxy Tab verhängen lassen - sofern sich aber herausstellen sollte, dass die Einstweiligen Verfügungen voreilig erlassen und durchgesetzt wurden, schuldet Apple Samsung erhebliche Ersatzzahlungen. Apple wirft Samsung vor, das Design von Baureihen wie iPhone oder iPad vollumfänglich zu kopieren. Aus diesem Grund nahm Samsung in Deutschland auch Designanpassungen am Galaxy Tab vor. Samsung hingegen behauptet, Apple verletze mit dem iPhone gültige Patente in den Bereichen Netzwerktechnologie und WCDMA (Wideband Code Division Multiple Access), weswegen der Vertrieb des Gerätes unverzüglich eingestellt werden müsse. Samsung hatte ähnliche Anträge auch in Australien, Frankreich und Japan eingereicht, bislang ebenfalls ohne Erfolg.
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