Schwerer Schlag für Apples Gewinne? Suchdeal mit Google laut Urteil illegal
Wer die wichtigsten Apple-Produkte benennen sollte, denkt vielleicht zunächst an das iPhone oder den Mac. Aus den Quartalsberichten, ergänzt durch Angaben aus unzähligen kartellrechtlichen Vorwürfen und Unterlagen, ergibt sich jedoch ein differenziertes Bild. Die beiden margenstärksten Produkte stammen nämlich aus dem Dienstebereich – einerseits die 30 Prozent Gebühren für Umsätze im App Store, was Apples vehementen Kampf gegen Änderungen erklärt, andererseits der Suchmaschinendeal mit Google. Beides kommt auf ungefähr 5 Milliarden Dollar Umsatz pro Quartal, wenngleich die Zahlungen Googles sogar ohne Apples aktives Zutun oder Aufwand fließen.
Justizministerium vs. GoogleMit diesen hohen Milliardensummen, die Jahr für Jahr neue Rekordwerte erklimmen, erkauft sich Google eine wichtige Stellung auf dem iPhone: Faktisch keine Konkurrenz, denn Nutzer greifen zu Standardeinstellungen und diese sehen in Safari nun einmal die Google-Suche vor. In den letzten beiden Jahren gab es verstärkt Kritik daran, wie sich die beiden Marktriesen verbündet haben. Nun kam ein vom US-Justizministerium initiiertes Verfahren gegen Google und Apple
zum Urteil, die Vereinbarung sei als klarer kartellrechtlicher Verstoß anzusehen.
Google ist Marktführer, hält durch Zahlung Konkurrenz kleinMit dem hohen Marktanteil der Google-Suche sei das Unternehmen faktisch als Monopolist anzusehen. Andere Hersteller dafür zu bezahlen, die vorherrschende Technologie einzusetzen, stehe daher in Widerspruch zum "Sherman Act". Dieser behandelt, wie Wettbewerber miteinander umzugehen haben – vor allem dann, wenn sie erhebliches Marktgewicht aufweisen. Preisabsprachen oder Behinderung von Konkurrenten durch geheime Vereinbarungen sind demnach illegal. Genau das treffe jedoch im aktuellen Fall zu, so das Gericht.
Potenziell schwerer Schlag für AppleApple wird zwar im Urteil nicht explizit genannt, allerdings handelt es sich um die bedeutendste Kooperation dieser Art, weswegen der Suchdeal als Paradebeispiel gilt. Noch keine Entscheidung gibt es, was die Konsequenzen aus dem Urteil sind, denn bislang stellte der Richter nur Verletzungen gemäß Sektion 2 des Sherman Acts fest. Sofern es in einem weiteren Schritt aber zu einem Verbot kommen sollte, wäre dies für Apples Finanzen ein schwerer Schlag. Ein Viertel bis ein Fünftel des Quartalsgewinns stammt nämlich von den Google-Zahlungen – normalerweise ist Umsatz zwar keinesfalls Gewinn, da es sich aber um fast geschenktes Geld handelt, für das Apple keinen Aufwand zu erbringen hat, sieht es jedoch anders aus.