Spannendes Urteil ergangen: Ist KI-generierte Kunst überhaupt schützenswert? "Affenselfie" als Referenz
Im vergangenen Jahr sorgte nicht nur ChatGPT für Aufsehen, auch zahlreiche KI-basierte Tools zum Erzeugen von Bildmaterial machten immer stärker die Runde. Vor allem DALL-E ist hier zu nennen, das von OpenAI entwickelte Tool, um Bilder anhand von Textbeschreibungen zu erstellen. Gleichzeitig kamen aber verstärkt Diskussionen rund um das Thema Urheberrecht auf, denn die KI-Apps erschaffen ihre Resultate natürlich nicht aus dem Nichts, sondern wurden mit meist frei zugänglichen Datenmengen trainiert. Häufig ist das Argument zu hören, ob Künstler nicht selbiges tun – und ihre "menschlichen Algorithmen" auch auf Grundlage ähnlicher Eindrücke entstehen lassen. Allerdings gibt es dazu den Einwand, Künstliche Intelligenz könne schlicht nichts anderes, als Bestehendes neu zu kombinieren, dies ohne zusätzlichen kreativen Input.
Copyright für maschinelle Inhalte?Die Richterin eines United States District Court, Beryl A. Howell, hatte in der vergangenen Woche über eine sehr ähnliche Diskussion zu
entscheiden. Konkret ging es darum, ob ein per Creativity Machine erzeugtes Artwork urheberrechtlichen Schutz erhalten darf. Nachdem das "United States Copyright Office" die Anfrage negativ beantwortet hatte, zog der Erschaffer des besagten KI-Algorithmus vor Gericht und klagte gegen die Behörde. Seiner Ansicht nach handle es sich um eine willkürliche und nicht nachvollziehbare Beurteilung der Frage.
Für die Richterin war nach Prüfung der Sachlage allerdings klar, dass sie der Begründung des Klägers nicht folgt und sich der Auffassung des Copyright Office anschließt. Noch nie habe etwas Copyright erhalten, das frei von Einwirkung menschlicher Hände erschaffen worden sei. Menschliche Autorschaft stelle stattdessen den Grundpfeiler des Urheberrechts dar. Dabei zitierte sie auch direkte Parallelen zum bekannten "
Affenselfie"-Fall, bei dem ein Schopfmakak ein Foto von sich anfertigte und der Besitzer des Smartphones auf Copyright klagte – vergeblich, denn Tiere können keine Bildrechte besitzen.
Urheberrecht steht vor schwierigen FragenWie Howell in der Begründung des Weiteren ausführt, stehe man derzeit aber durchaus an der Schwelle zu neuen Realitäten. Wenn Künstler AI-Tools zu Hilfe nehmen, führe dies unweigerlich zu tiefgreifenden Fragen, wie viel menschliches Zutun es denn mindestens sein müsse. Gleichzeitig stelle sich das eingangs erwähnte Problem, dass die KI-Ergebnisse oft auf möglicherweise geschütztem Bildmaterial basieren, was der Problematik noch zusätzliche Komplexität verleihe.