Spotify sperrt Nutzer, die Musik aufgezeichnet haben
Wer Musik-Streaming in Anspruch nimmt, kennt die Einschränkungen dieser Dienste: Es liegt im Wesen solcher Services, dass Lieder auf dem Rechner, iPhone und anderen Endgeräten nicht ohne Weiteres gespeichert werden können. Zwar räumen Apple Music, Spotify und andere Anbieter die Möglichkeit ein, Songs herunterzuladen – das Abspielen der Werke ist aber an ein aktives Abonnement geknüpft. Wer Musik trotzdem mitschneidet, verletzt oft die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Nun geht Spotify rigoros gegen solche Aktivitäten vor.
Anwender fürchten rechtliche KonsequenzenWer Musik dauerhaft sein Eigen nennen möchte, kann Lieder nach wie vor käuflich erwerben – oder sich eines speziellen Programms bedienen, um die Songs von Streaming-Anbietern aufzunehmen und im MP3-Format auf der Festplatte zu sichern. Nun melden Nutzer solcher Apps, dass Spotify sie gesperrt habe. So häufen sich beispielsweise die Beschwerden in den
Community-Foren der Software Audials: Anwender befürchten, dass ihnen rechtliche Konsequenzen drohen.
Spotify sperrt und ermahnt NutzerBetroffene berichten von E-Mails, die sie von Spotify erhalten haben. In diesen verweist der Anbieter auf seine Nutzungsbedingungen, an welche die Nutzer gebunden seien. Außerdem unterrichtet die Plattform ihre Abonnenten von der Sperrung des Dienstes, die erst wieder aufgehoben werde, wenn der Anwender sich an den Support wende und erkläre, unzulässige Downloads künftig zu unterlassen. Manchen Betroffenen stellt sich die Frage, wie Spotify die Aufnahmen identifizieren konnte. Das liegt wohl vor allem an einem Feature, das einigen Tools wie Audials eigen ist: Sie können Songs in bis zu 30-facher Geschwindigkeit abspielen, diese so in kurzer Zeit aufnehmen und anschließend wieder entzerren.
Betroffene sehen sich im RechtAufgrund dieser Funktion ist Spotify wohl auf entsprechende Nutzer aufmerksam geworden. Ob der Anbieter tatsächlich den Rechtsweg beschreitet, ist unbekannt. Betroffene machen zudem geltend, dass ihr Vorgehen vom deutschen Urheberrecht gedeckt sei: Dieses erlaubt grundsätzlich Kopien digitaler Inhalte für den privaten Gebrauch, wenn es sich um legale Quellen handelt.