Spotify und Deezer: „Apple missbraucht die eigene Marktmacht“
Spotify und Deezer haben sich bei Jean-Claude Juncker, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, über Apples App-Store-Praxis hinsichtlich der Erhebung von Gebühren beschwert. Apple missbrauche die eigene Marktmacht und verschaffe sich damit einen unfairen Vorteil gegenüber Konkurrenzdiensten, so der Vorwurf der Streaminganbieter.
70/30-Regel steht am PrangerApple verlangt seit jeher von Anbietern im App Store eine Umsatzbeteiligung. Die Rechnung ist relativ einfach. 70 Prozent der App-Einnahmen bekommt der Entwickler, 30 Prozent erhält Apple. Das Gebührenmodell gilt nicht nur für Käufe, sondern auch für Abo-Angebote. Schließt ein Kunde zum Beispiel bei Spotify ein monatliches Abo für 9,99 Euro über den App Store ab, stehen Apple davon jeden Monat 30 Prozent zu. Wenn das Abonnement länger als ein Jahr läuft, verschiebt sich die Einnahmenverteilung zugunsten des Drittanbieters. Ab dann gilt eine Aufteilung der über den jeweiligen Dienst generierten Einnahmen von 85 Prozent (Anbieter) und 15 Prozent (Apple).
Der schwedische Streaming-Anbieter sieht in dem Gebührenmodell eine irreguläre Wettbewerbseinschränkung, da Apple mit dem Streamingangebot Apple Music einen Spotify-Konkurrenzdienst für für einen Endkundenpreis für ebenfalls 9,99 pro Monat betreibt. Während der Konzern jedoch die kompletten Einnahmen verbuchen könne, seien die über den App Store vertretenen Drittanbieter durch die Umsatzeinbußen von 30 respektive 15 Prozent entscheidend im Nachteil, so Spotify und Deezer.
Auch eine Reihe anderer europäischer App-Entwickler beschweren sich über die betroffenen App-Store-Regeln. Zudem gewähre Apple nur einen eingeschränkten Zugriff auf die jeweiligen Nutzerdaten, was ebenfalls zu Einschränken für den Geschäftsbetrieb von Drittanbietern führen kann.
Die Europäische Kommission erarbeitet momentan ein Regelwerk, das festlegt, was Technologiekonzerne von App-Entwicklern beziehungsweise -Verkäufern verlangen dürfen, wenn diese ihre Anwendungen und Dienste über die Verkaufsplattform des jeweiligen Konzerns vertreiben. Es geht darum, klarere Vorgaben zu schaffen. Auch die Möglichkeit für etwaige Entschädigungen für den Fall, dass Konzerne Apps ohne Erklärung entfernen oder in Rankings abstufen, ist im Gespräch.