Staatlicher Vollzugriff auf iCloud-Inhalte? Apple wehrt sich gerichtlich gegen Präzedenzfall


Eigentlich dürfte die Öffentlichkeit nichts davon wissen, welcher Anordnung der kalifornische Konzern in Großbritannien nachkommen muss. Die „Technical Capability Notice“ (TCN) enthält nämlich eine Stillschweigensverpflichtung. Auf unbekanntem Weg kam trotzdem an die Öffentlichkeit, was das britische Innenministerium von Apple forderte: Eine Hintertür für Inhalte, welche Anwender auf iCloud hochladen. Dies soll britische Ermittlungsbehörden in die Lage versetzen, Inhalte eines jeden
iCloud-Nutzers einzusehen. Laut einem Bericht der Financial Times
wehrt sich Apple auf juristischem Weg gegen diese Anordnung.
Dafür muss Apple Berufung vor einem Gericht einlegen, welches für diese Zwecke ins Leben gerufen wurde: Das Investigatory Powers Tribunal. Es muss nun darüber entscheiden, ob die an Apple gesandte Anordnung rechtlich zulässig gewesen sei. Bereits innerhalb eines Monats könnte eine Entscheidung fallen. Aller Wahrscheinlichkeit nach bleibt der Urteilsspruch ebenso vertraulich wie die Anordnung selbst.
Kein erweiterter Datenschutz für UK-NutzerIn der Zwischenzeit dürfen Apple-Nutzer in Großbritannien nicht mehr die Funktion „Advanced Data Protection“ einschalten. Diese Änderung nahm Apple
Anfang Februar vor. Solange dieses optionale Feature eines iCloud-Kontos deaktiviert ist, kann Apple bestimmte Inhalte der auf iCloud gespeicherten Daten an Strafverfolgungsbehörden aushändigen. Apple bekräftigte auf Nachfrage, dass man niemals eine Hintertür oder einen Generalschlüssel in die eigenen Produkte eingebaut hat und dies auch niemals tun werde.
Britisches Innenministerium fordert mehrDas Deaktivieren des erweiterten Datenschutzes scheint dem britischen Innenministerium allerdings nicht weit genug zu gehen. Zusätzlich sollen britische Ermittlungsbehörden auch Zugriff auf Apple-Nutzer aus anderen Ländern erhalten. Dies ruft Widerspruch aus anderen Ländern hervor: Tulsi Gabbard, Leiter der US-Ermittlungsbehörden, sähe das als unerhörte Verletzung der Privatsphäre und im Widerspruch zum bilateralen SHIELD-Abkommen. Sicherheitsexperten fordern generell eine Ausweitung von Verschlüsselungstechnologien, um die zunehmenden Fälle von Betrug, Identitätsdiebstahl und Online-Attacken einzudämmen.