Stehen in der EU Ermittlungen gegen Apple wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens an?
900 Millionen Euro Strafe wurden einst gegen Microsoft verhängt, da die Europäische Kommission zur Überzeugung gelangt war, Microsoft verhalte sich wettbewerbswidrig und behindere die Konkurrenz durch bewusst geschlossen gehaltene Plattformen. Vergleichbare Verfahren könnten hingegen auch auf Apple zukommen und das Unternehmen dazu zwingen, die iPhone-Plattform zu öffnen und mehr Wettbewerb zuzulassen. Momentan obliegt es fast vollständig Apples Kontrolle, welche Programme Benutzer auf ihrem iPhone ausführen können. Wird ein Programm nicht im App Store zugelassen, so ist die Installation nicht ohne Umgehung der softwareseitigen Einschränkungen möglich. Apple hat damit nicht nur Einfluss auf die Programme an sich, sondern auch auf Werbeanbieter, die ihre Dienstleistung zur Verfügung stellen und sich exakt an Apples Regeln halten müssen.
Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda und spätestens seit den Microsoft-Verfahren gut bekannt, äußert sich in einer Stellungnahme zu dieser Angelegenheit. Es dürfe nicht sein, dass große Anbieter einfach die Entscheidung treffen, Kompatibilität mit ihrer Plattform zu verweigern. Es gehe dabei gar nicht konkret um Microsoft, Apple, Intel oder IBM. Die Herausforderung liege darin, Kunden freie Wahl zu ermöglichen wenn es um Hardware und Software gehe. In Apples Fall könnte dies auf längere Sicht hin bedeuten, Entwicklern auch andere Umgebungen als Xcode erlauben zu müssen, wenn Programme für den App Store erstellt werden. Ebenfalls fraglich ist, ob Apples Flash-Verweigerung in dieser Form durchzusetzen ist, auch in den USA laufen deswegen erste Untersuchungen. Entschieden ist allerdings noch nichts; weder dass in der EU Ermittlungen anlaufen, noch dass Apple die Plattform öffnen muss.
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