Steuererklärung: Wann man iPhone, iPad und Mac absetzen kann
Von der Idee her können Werbungskosten deswegen von der anfallenden Einkommenssteuer abgesetzt werden, weil nur derjenige Geldbetrag von dieser Steuer betroffen sein soll, der auch tatsächlich privat zur Verfügung steht. Alle Ausgaben, die aus privater Tasche für berufliche Zwecke fließen, sind deswegen von den Einnahmen eines Jahres abzuziehen. Das gilt auch für Computer, Smartphones und Tablets - unter bestimmten Voraussetzungen.
Berufliche Nutzung »in erheblichem Umfang«Wer also Mac, iPhone oder iPad auch für seinen Beruf nutzt, kann die Kosten für diese Geräte bei der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist dabei nicht, dass die Nutzung ausschließlich oder auch nur hauptsächlich beruflich ist, sondern lediglich »in erheblichem Umfang«. Um diesen nachzuweisen, kann man beispielsweise einen schriftlichen Nachweis des Arbeitgebers anfügen - alternativ muss die Nutzung des Gerätes drei Monate lang aufgezeichnet werden. Fehlt ein Nachweis, geht der Staat von einer 50-50-Aufteilung zwischen beruflicher und privater Nutzung aus, weswegen dann nur der halbe Anschaffungspreis absetzbar ist.
Auch Apples IT-Produkte lassen sich gegebenenfalls steuerlich absetzenAbschreibungsbestimmungenDer Werbungskostenpauschbetrag umfasst 1.000 Euro. Das bedeutet, dass der Staat automatisch von Werbungskosten in Höhe von 1.000 Euro ausgeht, es sei denn, höhere Kosten werden nachgewiesen. Deswegen lohnt sich das Absetzen erst, wenn dieser Betrag übertroffen wird. Mit den Kosten für Mac, iPhone oder iPad ist das auf den ersten Blick schnell erreicht - allerdings müssen Anschaffungskosten in diesem Bereich, die 410 Euro netto übersteigen, anteilmäßig abgeschrieben werden.
- Bei Computern und Tablets geht der Staat von üblicherweise drei Jahren Nutzungsdauer aus.
- Bei Smartphones geht der Staat von üblicherweise fünf Jahren Nutzungsdauer aus.
Möchte man also ein iPhone steuerlich absetzen, fällt jedes Jahr nur ein Fünftel des absetzbaren Betrages an. Sind allerdings Reparaturkosten an einem beruflich genutzten Objekt entstanden, lassen sich diese sofort und in voller Höhe absetzen.
Telefon- und InternetkostenWie der Branchenverband Bitkom informiert, können Steuerzahler auch ihre Kosten für Internet- und Telefonbenutzung teilweise von der Einkommenssteuer absetzen. Ohne Nachweise erkennen die Ämter 20 Prozent der Aufwendungen pauschal als Werbungskosten an - sofern dieser Betrag 20 Euro pro Monat nicht übersteigt. Wer höhere Beträge absetzen möchte, muss die tatsächliche Nutzung protokollieren und berufliche Nutzung nachweisen. Im Fall von Internet-Flatrates ist dies schwierig, deswegen erkennt der Staat hier - ähnlich wie bei der Hardware - eine 50-50-Aufteilung an.
Frist für die SteuerklärungDie Abgabefrist für Steuererklärung endet am 31. Mai 2016. Lediglich bei Zuhilfenahme von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen verlängert sich die Frist bis zum 21. Dezember 2016. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann sie noch bis zu vier Jahre später einreichen.
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