Strafe bei minderwertigen Internetanschlüssen geplant
Medienberichten zufolge könnte das Ergebnis der ersten Breitbandmessung von Internet-Anschlüssen in Deutschland durch die Bundesnetzagentur weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Das Ergebnis von Hunderttausenden von Messungen
zeigt, dass die von Internetanbietern beworbenen Geschwindigkeiten nur sehr selten auch tatsächlich erreicht werden.
Jetzt werde
laut FAZ bei der Bundesnetzagentur über Bußgelder für besonders schwere Fälle nachgedacht, bei denen die versprochene Internetgeschwindigkeit nicht einmal annähernd erreicht wird. So gab es bei allen Anschlussarten einige Anbieter, die besonders häufig oder besonders stark von der versprochenen Bandbreite abwichen.
Die Studie hatte beispielsweise gezeigt, dass zwischen 65 und 99 Prozent der Kunden sich mit mangelnder Internetleistung zufrieden geben. Im Fall von DSL erreichen zudem 30 Prozent der Kunden nicht einmal die Hälfte der versprochenen Geschwindigkeit, was besonders häufig ausgerechnet bei langsameren Anschlüssen in ländlichen Regionen vorkommt.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, hat daher bei einer Veranstaltung in Bonn angekündigt, dass man Internetnutzer mit diesem Problem nicht allein lassen wolle. Demnach werden mögliche Anpassungen des Telekommunikationsrechts mit Vorgaben für Bußgelder erarbeitet. In einem Punkt ist man sich allerdings noch uneins. So ist bislang wohl nicht geklärt, wie groß die Abweichungen bei der beworbenen Bandbreite sein dürfen, bevor Bußgelder wegen Vertragsverstoß drohen.
Dabei stellt sich allerdings nicht nur die Frage nach der maximal erreichbaren Geschwindigkeit an einem Anschluss, sondern auch die Frage nach Tageszeit und Zeitspanne, in der die höchste Geschwindigkeit vorliegt. Gerade bei Kabelanschlüssen und im Mobilfunkbereich hatte die Bundesnetzagentur große tageszeitabhängige Schwankungen der Bandbreite mit negativen Auswirkungen in den Abendstunden festgestellt.