Strafe gegen Apple wegen Verstoß gegen Sanktionen
Die absolute Summe der Strafe, die Apple wegen Verstoß gegen internationale Sanktionen zu entrichten hat, ist eindeutig zu verschmerzen. Eine halbe Million Dollar erwirtschaftet Apple in sehr kurzer Zeit – nämlich in weniger als einer halben Stunde. Apple konnte aber durch volle Kooperation und genauer Offenlegung der Sachlage verhindern, größeres Ungemach als diese eher symbolische Strafe zu erleiden. Wie von der US Office of Foreign Assets Control (OFAC) festgestellt, hielt sich Apple zumindest in einem Fall nicht an Sanktionen. Stattdessen war es einer Person auf der "schwarzen Liste" weiterhin möglich, seine Apps über den App Store anzubieten und über lange Zeit hinweg auch monatliche Zahlungen zu empfangen.
Steroid-Netzwerk stand auf der schwarzen ListeDie OFAC hatte Anfang 2015 Sanktionen für den Betreiber eines Schwarzhandels für Steroide verhängt. Damit war es Unternehmen und auch Privatpersonen verboten, mit dem Mehrheitseigner des zwielichtigen Netzwerks Geschäfte zu betreiben. Die Sperre blieb bis Mai 2007 aktiv, während der kompletten Zeit ging Apple aber nicht gegen "SIS d.o.o" vor. Den offiziellen Angaben zufolge sammelte Apple via App Store 1,2 Millionen Dollar ein und leistet 47 Zahlungen an das Unternehmen. Nachdem sich Apple rechtlichen Schwierigkeiten ausgesetzt sah, gab es eine interne Untersuchung, wie es überhaupt zum Problem kommen konnte.
Apples Filter arbeiteten nicht richtigDie Antwort war recht schnell gefunden, denn Apples Filtersysteme hatten schlicht versagt. Apple verfügt, so wie andere Unternehmen auch, über eine Liste an Handelspartnern, welche aufgrund von Wirtschafts- und Handelssanktionen als Geschäftspartner auszuschließen sind. Besagter Filter schlug im Falle von "SIS d.o.o" nicht an, denn nur ein "SIS DOO" wäre aufgefallen. Apple sagte der OFAC zu, dass die erforderlichen Kontrollen nun geändert wurden und informierte darüber, wie in Zukunft Überprüfungen stattfinden. Dies überzeugte die Regierungsbehörde und es gab zwar die anfangs genannte Strafe wegen eines dauerhaften und leichtsinnigen Verstoßes gegen Sanktionen, allerdings keine weiteren Schritte.