Streaming: Abmahnung durch Nutzung von Popcorn Time oder cuevana.tv
Abmahnung Streaming – ist es tatsächlich so weit? Nutzer von Popcorn Time und cuevana.tv haben Abmahnungen erhalten, in denen ihnen vorgeworfen wird, dass sie Dritten über ihren Anschluss urheberrechtlich geschützte Filme zum Download angeboten hätten. Wie soll das bei der Nutzung von Streaming-Portalen gehen? Der nachfolgende Bericht geht dem auf den Grund.
Im Dezember erschütterte die Streaming-Abmahnwelle der Kanzlei U+C für die The Archive AG die Internet-Welt. Darüber haben wir hier ausführlich berichtet. Jetzt hat es User der „Streaming“-Portale Popcorn Time undcuevana.tv erwischt. Diesmal ist aber alles anders als bei den RedTube Abmahnungen, denn diese Abmahnungen sollte man ernst nehmen.
Streaming Abmahnung in Camouflage
Im Gegensatz zu den RedTube Abmahnungen wird in den aktuellen Abmahnungen gar nicht der Vorwurf des illegalen „Streamings“ erhoben und die Plattformen Popcorn Time und cuevana.tv werden gar nicht genannt. Nach außen hin ist es eine stinknormale Filesharing-Abmahnung, wie sie in den letzten Jahren bereits hunderttausendfach ausgesprochen worden ist. In den uns vorliegenden Fällen handelte es sich um Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wie wir bereits seit Jahren berichten, spricht die Kanzlei Waldorf Frommer insbesondere für große Teile der Film- und TV-Serien Industrie massenhaft Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Dateien über Tauschbörsen aus.
Hat diese Kanzlei nun einen legalen Weg gefunden, wie man an die Daten von Streaming-Nutzern rankommt?
Die Antwort ist Ja und Nein.
Der Zufall deckt die „Streaming“-Abmahnungen auf
Stand heute schreibt jeder urheberrechtlich versierte Anwalt, jedes Technik-Portal und Blog sowie die großen Zeitungen und Magazine über die neue „Streaming-Abmahn-Welle“. Stein des Anstoßes war unser Artikel „Achtung – erste Streaming Abmahnungen durch Waldorf Frommer!?“ auf unserem Blog infodocc.info. Bei der Auswertung diverser aktueller Filesharing-Fälle, in denen wir mandatiert sind, ist mir aufgefallen, dass einige Abgemahnte angaben, dass sie die abgemahnten Filme nicht über Bittorrent heruntergeladen haben, sondern im Wege des Streamings über cuevana.tv angeschaut hätten. Hier wurde ich sofort hellhörig, denn cuevana.tv funktioniert genauso wie das seit Wochen gehypte Zwitter-Streaming-Portal Popcorn Time. Nach der Veröffentlichung unseres Blog Beitrags rollte die Berichterstattung an.
Warum Zwitter?
Cuevana.tv und Popcorn Time treten als Streaming Portale auf. Sie haben eine gut gestylte und einfach zu bedienende Nutzeroberfläche. Das wichtigste aber ist, sie bieten Unmengen aktueller Filme und TV-Serien zum anschauen an. Man muss nur die Software oder die App herunterladen – die Android App wurde erst vor wenigen Tagen veröffentlicht – und kann danach umgehend die gewünschten Filme oder Serien anschauen. Der begeisterte Film- und Serienjunkie harkt in aller Euphorie mal schnell die Hinweise darauf ab, dass die Filme- und Serien im Hintergrund via Torrent geliefert werden. Ein anderer Großteil der Nutzer weiß überhaupt nicht, was Torrent sind. Und genau hier liegt das Problem. Popcorn Time und cuevana.tv sind keine reinen Streaming-Dienste, auch wenn das viele Nutzer glauben mögen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Wir haben bereits, als Popcorn Time in Deutschland aufkam, in unserem Artikel „Ist die Nutzung von Popcorn Time legal bzw. erlaubt? Streaming oder Tauschbörse?“ ausführlich darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Popcorn Time oder ähnlichen Diensten in Deutschland nicht legal ist und prophezeit, dass Abmahnungen folgen können. Das Hauptproblem ist nicht der Download über Torrent, sondern wie auch bei den klassischen Filesharing Abmahnungen, der zeitgleiche Upload der bereits heruntergeladenen Dateiteile.
Den Betroffenen nutzt es nichts, dass sie davon ausgegangen sind, dass sie einen reinen Streaming-Dienst verwenden würden. Selbst wenn das der Fall gewesen wäre, würde die Nutzung aller Wahrscheinlichkeit nach eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Man hätte die Nutzer aber nicht so leicht ermitteln können.
Bittorrent
Die abgemahnten Urheberrechtsverletzungen werden in den Torrent-Netzwerken festgestellt. Daher ist den Abmahnkanzleien sehr wahrscheinlich gar nicht bewusst, dass sie Nutzer der Portale von Popcorn Time und cuevana.tv abmahnen. Das erklärt auch, warum in den Abmahnungen die Dienste Popcorn Time oder cuevana.tv nicht genannt werden, sondern immer nur die Rede von Bittorrent ist.
Von welchen Kanzleien können Popcorn Time und cuevana.tv User Abmahnungen erhalten?
An erster Stelle ist die allseits bekannte Münchner Kanzlei Waldorf Frommer zu nennen. Wie weiter oben ausgeführt, vertritt Waldorf Frommer ein Großteil der Rechteinhaber aus der Film- und TV-Serien-Branche. Daneben ist noch die Kanzlei FAREDS zu nennen, die beispielsweise den Upload des Oscar-prämierten Films „Dallas Buyers Club“ abmahnt oder die Kanzlei Schutt Waetke, die die illegale Verbreitung des Oscar-prämierten Blockbuster „12 Years A Slave“ verfolgt.
Fazit
In Deutschland sollte man die Finger von Portalen wie Popcorn Time oder cuevana.tv lassen. Als Nutzer solcher Portale ist man durch die Verwendung der Torrent Technik den Anti-Piracy-Firmen, die für die Rechteinhaber und Abmahnkanzleien auf die Jagd gehen, in der Regel gut sichtbar ausgeliefert, sofern man keine wirksamen Verschleierungstools oder –dienste verwendet. Ich muss noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, Popcorn Time und cuevana.tv sind keine reinen Streaming-Dienste. Äußerlich wirkt das zwar so, aber unter der Haube sind sie nichts anderes als eine Filesharing-Tauschbörse. Wer sich nicht verbrennen will, sollte die Finger davon lassen. Wenn ihr eine Abmahnung wegen Filesharing erhält und der Überzeugung seit, dass ihr die abgemahnte Datei nur im Streaming-Verfahren betrachtet habt, solltet ihr euch noch einmal näher mit dem verwendeten Streaming-Dienst auseinander setzen, vielleicht funktioniert auch dieser wie Popcorn Time und cuevana.tv.
RA Tobias Röttger, LL.M.
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