Streaming im EU-Ausland: Geoblocking entfällt ab heute – teilweise
„Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ – so hieß es oft, wenn man beispielsweise im Urlaub oder auf Geschäftsreise im EU-Ausland einen Netflix-Film streamen oder Musik über sein Online-Abo genießen wollte. Mit der sogenannten
Portabilitäts-Verordnung der EU soll damit ab heute Schluss sein. Doch was auf den ersten Blick wie ein Geschenk des Osterhasen aussieht, ist bei genauerer Betrachtung aus Verbrauchersicht eher ein schlechter Aprilscherz.
Sinn und Zweck der Verordnung soll die Abschaffung des Geoblockings sein. Doch hier kommt schon das erste Aber, denn die Verordnung bezieht sich nur auf Bezahldienste wie Netflix, Amazon Prime, Apple Music & Co. Und das auch nur für vorübergehende Aufenthalte. Wer seinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlegt, aber sein deutschen Netflix-Abo weiter nutzt, muss damit rechnen, irgendwann geblockt zu werden. Da der Anbieter dazu aber eine sehr persönliche Prüfung vornehmen muss, etwa durch Auswertung der Kreditkartendaten, könnte es in diesem Punkt später noch zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Inhalte Öffentlich Rechtlicher Medien können unter Umständen auch weiter geblockt werden. Viele Angebote der „Öffis“ sind aber auch im Ausland verfügbar. Eine weiter Einschränkung der Verordnung ist, dass man dadurch keine Wahlfreiheit bekommt, wo in der EU man sein Abo abschließt. Der Vertrag muss in dem Land abgeschlossen werden, in dem man seinen Wohnsitz hat. Die Verordnung hat darüber hinaus keinerlei Auswirkungen auf andere Digitale Inhalte mit Urheberrechtsschutz, wie etwa eBooks oder Games. Dazu gibt es seit heute eine andere Lockerung zum Online-Shopping, nach der EU-Käufer unterschiedlicher Länder nicht mehr anhand ihrer Nationalität zu höheren Preisen verwiesen oder gar abgewiesen werden dürfen.
Schuld an der ganzen Misere mit dem Geoblocking ist das komplizierte Urheberrecht in der EU (und darüber hinaus natürlich auch weltweit), das eine Vermarktung von Lizenzen pro Land vorsieht. Genau das wollen viele Produzenten aber auch weiterhin haben, weil sich beispielsweise angeblich bestimmte Inhalte wie Filme nur über Mehrfach-Vermarktung refinanzieren.
Alles in allem bedeutet die seit heute gültige Portabilitäts-Verordnung damit zwar eine klare Verbesserung des Komforts von Streaminginhalten innerhalb der EU-Länder, aber für eine echte Abschaffung des Geoblockings wären viel umfangreichere Reformen nötig, was in absehbarerer Zeit jedoch aussichtslos erscheint. Zu viele unterschiedliche und gegensätzliche Interessen wären unter einen Hut zu bringen.