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Streaming im EU-Ausland: Geoblocking entfällt ab heute – teilweise

„Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ – so hieß es oft, wenn man beispielsweise im Urlaub oder auf Geschäftsreise im EU-Ausland einen Netflix-Film streamen oder Musik über sein Online-Abo genießen wollte. Mit der sogenannten Portabilitäts-Verordnung der EU soll damit ab heute Schluss sein. Doch was auf den ersten Blick wie ein Geschenk des Osterhasen aussieht, ist bei genauerer Betrachtung aus Verbrauchersicht eher ein schlechter Aprilscherz.

Sinn und Zweck der Verordnung soll die Abschaffung des Geoblockings sein. Doch hier kommt schon das erste Aber, denn die Verordnung bezieht sich nur auf Bezahldienste wie Netflix, Amazon Prime, Apple Music & Co. Und das auch nur für vorübergehende Aufenthalte. Wer seinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlegt, aber sein deutschen Netflix-Abo weiter nutzt, muss damit rechnen, irgendwann geblockt zu werden. Da der Anbieter dazu aber eine sehr persönliche Prüfung vornehmen muss, etwa durch Auswertung der Kreditkartendaten, könnte es in diesem Punkt später noch zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.


Inhalte Öffentlich Rechtlicher Medien können unter Umständen auch weiter geblockt werden. Viele Angebote der „Öffis“ sind aber auch im Ausland verfügbar. Eine weiter Einschränkung der Verordnung ist, dass man dadurch keine Wahlfreiheit bekommt, wo in der EU man sein Abo abschließt. Der Vertrag muss in dem Land abgeschlossen werden, in dem man seinen Wohnsitz hat. Die Verordnung hat darüber hinaus keinerlei Auswirkungen auf andere Digitale Inhalte mit Urheberrechtsschutz, wie etwa eBooks oder Games. Dazu gibt es seit heute eine andere Lockerung zum Online-Shopping, nach der EU-Käufer unterschiedlicher Länder nicht mehr anhand ihrer Nationalität zu höheren Preisen verwiesen oder gar abgewiesen werden dürfen.

Schuld an der ganzen Misere mit dem Geoblocking ist das komplizierte Urheberrecht in der EU (und darüber hinaus natürlich auch weltweit), das eine Vermarktung von Lizenzen pro Land vorsieht. Genau das wollen viele Produzenten aber auch weiterhin haben, weil sich beispielsweise angeblich bestimmte Inhalte wie Filme nur über Mehrfach-Vermarktung refinanzieren.

Alles in allem bedeutet die seit heute gültige Portabilitäts-Verordnung damit zwar eine klare Verbesserung des Komforts von Streaminginhalten innerhalb der EU-Länder, aber für eine echte Abschaffung des Geoblockings wären viel umfangreichere Reformen nötig, was in absehbarerer Zeit jedoch aussichtslos erscheint. Zu viele unterschiedliche und gegensätzliche Interessen wären unter einen Hut zu bringen.

Kommentare

Timeo Danaos01.04.18 17:19
Genau das wollen viele Produzenten […], weil sich beispielsweise angeblich bestimmte Inhalte wie Filme nur über Mehrfach-Vermarktung refinanzieren.

Das "angeblich" ist eine Meinungsäußerung und hat in einem journalistischen Text nichts zu suchen.

Wenn mactechnews der Meinung ist, daß es sich dabei lediglich um ein vorgeschobenes Argument handelt, bitte ich um einen als solchen gekennzeichneten redaktionellen Kommentar mit dazugehöriger Argumentationskette.
-4
sonorman
sonorman01.04.18 17:25
„Angeblich“ ist keine Meinungsäußerung. Google mal die Bedeutung.
0
Timeo Danaos01.04.18 17:35
Sowas googelt man nicht, man schaut wenn, dann im Duden o.ä. nach. Und da steht:
angeblich: nicht verbürgt, scheinbar, vermeintlich, vorgeblich, wie behauptet/gesagt wird, wohl;
(geh.): mutmaßlich.

QED
-1
Peter Longhorn01.04.18 17:41
Timeo Danaos
Sowas googelt man nicht, man schaut wenn, dann im Duden o.ä. nach. Und da steht:
angeblich: nicht verbürgt, scheinbar, vermeintlich, vorgeblich, wie behauptet/gesagt wird, wohl;
(geh.): mutmaßlich.

QED

Ja die Content-Mafia behauptet ohne Beweise, dass sich die Filme nur so refinanzieren. Also vollkommen richtig der Text.

Q.e.d.
+2
Timeo Danaos01.04.18 18:12
Peter Longhorn
Ja die Content-Mafia behauptet ohne Beweise, dass sich die Filme nur so refinanzieren. Also vollkommen richtig der Text.

Du beweist mit Deiner Schulhofbemerkung nur die Richtigkeit meiner implizierten Befürchtung. Aber zum Glück darf in den Kommentarspalten ja jeder seine Meinung posten. Ganz ohne sich mit Argumenten aufzuhalten.

Nur dumm, dass man dann bald den journalistischen Text nicht mehr von den Kommentarspalten unterscheiden kann. Aber vermutlich ist das so gewollt.
-3
macguy01.04.18 18:21
„Dazu gibt es seit heute eine andere Lockerung zum Online-Shopping, nach der EU-Käufer unterschiedlicher Länder nicht mehr anhand ihrer Nationalität zu höheren Preisen verwiesen oder gar abgewiesen werden dürfen. „

Hoffentlich können dann die Österreicher und Österreicherinnen einmal bei Amazon etc. bestellen ohne auf den Hinweis zu landen, wird nicht Ihr Land verkauft.
+4
locoFlo01.04.18 18:40
Wenn mactechnews der Meinung ist, daß es sich dabei lediglich um ein vorgeschobenes Argument handelt,

Die Verwendung von "angeblich/scheinbar" impliziert bereits, dass dem Kommentator eben nicht eindeutig klar ist ob der Sachverhalt stimmt oder nicht. Sonst würde man "anscheinend" verwenden, was eine falsche Behauptung (nur dem Augenschein nach richtig) impliziert. So habe ich den Unterscheid zwischen der Wortbedeutung der zwei nur anscheinend! gleichen Wörter gelernt. Ich hoffe ich habe es korrekt wiedergegeben.
„Angeblich“ ist keine Meinungsäußerung.

Doch, aber eben keine definitive, i.S. einer Einstufung des vorher gesagtem als falsch oder richtig. Man unterstellt aber die Möglichkeit einer unkorrekten Aussage. Insofern ist es eine Art Meinungsäußerung.
Ja die Content-Mafia behauptet ohne Beweise, dass sich die Filme nur so refinanzieren. Also vollkommen richtig der Text.

Richtig. Kann man so stehen lassen. Die Wortverwendung impliziert ja den Kommentar.
Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC
+7
zacwinter01.04.18 19:09
Schon toll, wie man über die Verwendung des Wortes „angeblich“ diskutieren kann, anstatt über den eigentlichen Inhalt des Artikels zu diskutieren. Ich bin hier doch nicht in einer Journalistenschule.

Irgendwie ist jede neue EU Verordnung in dem Gebiet „Digital“ ein schlechter Witz und nicht halbes und nichts Ganzes. Es werden einfach zu viele Kompromisse gemacht. Diese Verordnung der EU kommt mir genauso vor, wie die der Roaming- Gebühren. Voller Kompromisse und „Aber“- Regelungen, damit dann zum Schluss die „Industrie“ doch Schlumpflöcher findet, um so weitermachen zu können wie bisher. Der Verbraucher blickt am Ende noch schwieriger durch.

Aber zumindest hat man es mal versucht. Dann kann man ja die nächste Aufgabe in Brüssel in Angriff nehmen und hoffentlich genauso verkomplizieren.
+4
sonorman
sonorman01.04.18 19:10
Openthesaurus.de
angeblich · Berichten zufolge · wie behauptet wird · wie man nicht müde wird zu betonen (floskelhaft, variabel) · wie man sagt · es heißt, dass (geh.) · sollen (geh.) · ach so (Einschub vor Adjektiv) (ugs.)
ASSOZIATIONEN:
vermutlich · als wahrscheinlich gelten(d) · angenommen werden (es) · ...
behaupten (etwas getan zu haben) · ihm zufolge · nach seinen Worten · ...

Nichts davon ist auch nur annähernd als Meinungsäußerung misszuverstehen sondern allerhöchstens als Vermutung.

Die Anschuldigung von Timeo Danaos ist völlig absurd und ein reiner Trollbeitrag. Und DAS ist eine Meinungsäußerung.
+3
Timeo Danaos01.04.18 19:20
sonorman
Die Anschuldigung von Timeo Danaos ist völlig absurd und ein reiner Trollbeitrag. Und DAS ist eine Meinungsäußerung.

Dass Du meine Einschätzung nicht teilst und/oder absurd findest kann ich akzeptieren. Ich habe meinen Fall und meine Meinung dargelegt und bleibe bei der Einschätzung, dass das im Artikel verwendete Wort "angeblich" unterstellt, dass der vorgebrachte Sachverhalt "Refinanzierung durch gebietsweisen Rechteverkauf" nur vorgeschoben bzw. sachlich falsch ist.

Dass Du mich allerdings als Troll beleidigst disqualifiziert Dich und zeigt, dass Du anscheinend mit anderen Meinungen nicht argumentativ umgehen kannst. Ich werde Deine Beiträge in Zukunft entsprechend lesen.
-4
A.R.
A.R.01.04.18 19:32

Grüß Gott ,
scheinbar wird jetzt in Hellywood aufgeräumt!
Was bin ich froh mein altes Gesichtsbuchkonto gelöscht zu haben!
Ich hatte ja einige von denen als „Freunde“ inklusive Kristin Kreuk von der habe ich sogar ihre Private E-Mail-Adresse 🤮.....
Wen interessiert da noch eine Geo Sperre wenn ganz Hellywood nun wahrscheinlich untergehen wird?
0
Timeo Danaos01.04.18 19:35
zacwinter
Schon toll, wie man über die Verwendung des Wortes „angeblich“ diskutieren kann, anstatt über den eigentlichen Inhalt des Artikels zu diskutieren. Ich bin hier doch nicht in einer Journalistenschule.

Für mich ist das eine Diskussion über den Artikel. Denn in diesem wird das gesamte Problem der halbgaren Umsetzung darauf reduziert, dass die Produzenten von Inhalten fälschlicherweise vorgeben, nur mit Geoblocking ihre Produkte finanzieren zu können und sich nur deswegen einer vollständige Umsetzung der Portabilitätsverordnung verweigern, weil sie ansonsten den Verbrauchern nicht noch mehr Geld aus der Tasche ziehen können, um es in echter "Contentmafiamanier" für goldene Klodeckel zu verprassen.
Dabei werden immer gerne Großkonzerne und Urheber in einen Sacke gesteckt und draufgehauen. Kann ja keinen Falschen treffen.
Tatsache ist aber, dass niemand bisher den Produzenten/Kreativen eine Alternative für die wegbrechenden Einnahmen geboten hat.
Die Hersteller von Content aller Art sollen also mal wieder auf ihren Lebensunterhalt verzichten, damit der Konsument es schön bequem hat.
Gut, dass das nicht so einfach zu gehen scheint!
Die Alternative wäre natürlich, die Rechtskosten für eine Europaweite Verwertung entsprechend anzuheben, mitunter also mindestens zu verdoppeln. Da möchte ich dann aber mal wieder den Konsumenten hören, wenn er dann in Zukunft wegen der gierigen Kreativen das Doppelte zahlen muss.
Bisher ist diese EU-Verordnung an sich nur halbgar und nicht zu Ende gedacht. Deswegen gibt es jetzt eben ganz konkrete Probleme und nicht nur "angebliche".
-10
locoFlo01.04.18 19:49
Ich weiß gar nicht was es da zu streiten gibt. Meinungsäußerungen, Vermutungen, Behauptungen und Spekulationen sind natürlich auch journalistische Inhalte und redaktioneller Beitrag.
Das "angeblich" ist eine Meinungsäußerung und hat in einem journalistischen Text nichts zu suchen.

Teil 1 richtig, Verknüpfung richtig, Teil 2 falsch. Das wäre die richtige Antwort wenn dein Satz in einer MC-Klausur stehen würde. So, euch allen einen schönen Sonntag.
Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC
0
AppleUser2013
AppleUser201301.04.18 20:13
Genau das wollen viele Produzenten aber auch weiterhin haben, weil sich beispielsweise angeblich bestimmte Inhalte wie Filme nur über Mehrfach-Vermarktung refinanzieren.

Das nenne ich echt mal Journalismus... Als seriöse Seite würde ich sowas definitv nicht einfach schreiben...sry
0
iGod01.04.18 21:18
MTN ist keine seriöse journalistische Seite.
-7
AppleUser2013
AppleUser201301.04.18 23:36
wenn du das sagst IGod, wirds wohl stimmen...kopfschüttel
+3
jlattke01.04.18 23:56
@locoflo
Das ist so nicht ganz richtig. Bzw sollte so nicht stehen bleiben. Eine „Meinung“ ist eine Form des Beitrags die in der Presse genutzt werden kann aber gekennzeichnet werden muss. In einer redaktionellen Meldung hat sie eigentlich nichts verloren. Schon gar nicht darf Bericht und Meinung verschwimmen.
Besser ausgedrückt liest sich das so:
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Du kannst das aber auch noch mal in Umfangreich beim deutschen Presserat nachlesen.
+2
adiga
adiga02.04.18 00:24
Wahrscheinlich wurden im Text einige Sachen nicht korrekt wiedergegeben.

Zum Beispiel, dass es sich bloss um einen Vorschlag aus dem Jahre 2015 handelt.

Netter 1. Aprilscherz.
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Urkman02.04.18 07:45
ICH bezahle für den Content. Also möchte ICH diesen auch konsumieren, egal wo ICH mich befinde.

Für mich geht das ganze noch lange nicht weit genug...
+3
locoFlo02.04.18 09:53
@locoflo
Das ist so nicht ganz richtig. Bzw sollte so nicht stehen bleiben. Eine „Meinung“ ist eine Form des Beitrags die in der Presse genutzt werden kann aber gekennzeichnet werden muss. In einer redaktionellen Meldung hat sie eigentlich nichts verloren. Schon gar nicht darf Bericht und Meinung verschwimmen.

Das ist wiederum eine Meinungsäußerung . Nein, stimmt schon was du sagst. Kennzeichnung von allem was von puren Fakten abweicht ist wünschenswert und wird meines Erachtens nach durch Verwndung von „angeblich“ erfüllt. In echten Pressetexten steht ja auch nicht fett gedruckt Achtung Meinung im Text. Er kann natürlich bereits als Kommentar betitelt sein.
Insgesamt liegt in der deutschen Presselandschaft eine gewisse Aversion gegen gut gemachten Meinungsjournalismus vor, welcher z.B. In den USA stärker verbreitet und besser gemacht wird. Fakten alleine bringen keinen Diskurs, und der wird dringend gebraucht.
Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC
+1
nane
nane02.04.18 10:05
Urkman
+1

Und hinzufügen möchte ich noch:
ICH will den gekauften Content vollkommen geräteunabhängig konsumieren.

Wenn ich ein Stück Butter kaufe, kann ich diese Butter auf jedes Brot schmieren und wenn ich Lust dazu habe, auch in die Haare meiner Frau, klaro unabhängig von der Gegend in der ich gerade meine Butter konsumiere. (und wenn meine Frau das liest, tötet Sie mich, unabhägig davon ob sie das Nutzungsrecht, die Lizenz oder einfach nur den Drang dazu hat)
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
+2
Wurzenberger
Wurzenberger02.04.18 10:28
Anzeige ist raus.
-1
Michael McDonald02.04.18 13:31
nane
Urkman
+1

Und hinzufügen möchte ich noch:
ICH will den gekauften Content vollkommen geräteunabhängig konsumieren.

Wenn ich ein Stück Butter kaufe, kann ich diese Butter auf jedes Brot schmieren und wenn ich Lust dazu habe, auch in die Haare meiner Frau, klaro unabhängig von der Gegend in der ich gerade meine Butter konsumiere. (und wenn meine Frau das liest, tötet Sie mich, unabhägig davon ob sie das Nutzungsrecht, die Lizenz oder einfach nur den Drang dazu hat)

Tja, dieser Beitrag zeigt mal wieder deutlich, wie wenig der durchschnittliche Konsument dass Thema durchdringt.
Wenn man eine Butter kauft, dann kauft man nicht die Nutzungsrechte an der Butter sondern die Butter selbst.
Wenn man einen Song, ein Album, einen Film eine TV Serie kauft oder via Streaming schaut, kauft man nicht den Song, nicht das Album, nicht den Film sondern nur die Nutzungsrechte.
Wollte man wirklich den Film kaufen, so dass er einem gehört, müsste man dafür ein paar Milliönchen hinblättern, ein Song kostete ein paar tausend Euro usw.
Leider verstehen so viele den Unterschied nicht.
So billig wie heute war es noch nie, aber es reicht immer noch nicht...
Wie weiter oben bereits erwähnt, wird seit nunmehr 2 Jahrzehnten sukzessive der Ersteller von urheberrechtlich geschützten Inhalten bei Musik und Film zunehmend ohne jeden finanziellen Ausgleich zugunsten von Konsumenten und Contentanbietern wie Google/YouTube, Amazon, Apple, Spotify & Co ausgebeutet.
Mit der sich immer weiter steigernden Konsumgier für immer weniger Geld wird das irgendwann zum völligen Kollaps der ökonomischen Existenzgrundlage von Musikern, Schauspielern, Filmemachern führen und nur noch wenige große, absolut glattgebügelte Industrieprodukte werden übrig bleiben.
Viel Spaß beim unumschränkten, grenzübergreifenden Konsum abnehmender Vielfalt.
-6
AidanTale02.04.18 16:37
Tja und dein Beitrag ist leider recht einseitig.

Die Ersteller werden m.M. nach keineswegs zugunsten der Verbraucher ausgebeutet. Die Nutzungsrechte der Verbraucher wurden mehr und mehr beschnitten, der Trend geht eindeutig zum Pay-Per-View und Abo. Trotz massiver Einschränkung der Privatkopie werden auf diverse Warengruppen Urheberrechtsabgaben erhoben, dazu kommen dann noch GEMA, GEZ, VG-Wort, Buchpreisbindung etc.. Die Länge des Urheberrechts wurde auf 70 Jahre ausgedehnt (rückwirkend) und eine Fair-Use-Regel gibt es in Deutschland auch nicht.

Dazu kommt noch die Abschaffung des Erschöpfungsgrundsatzes, sprich man hat kein Weiterverkaufsrecht auf erworbenen digitalen Content. Bei Apple z.B. sind diverse Apps die ich bezahlt habe einfach im Nirvana verschwunden. Wenn man Dingen Ihren Wert nimmt haben sie halt auch keinen mehr, das eingeschränkte Nutzungsrecht an einem digitalen Film würde ich jedenfalls nicht verschenken wollen.

Im Gegensatz dazu war es noch nie so einfach (und günstig) selbst Content zu erzeugen. Auch die Verbreitung von Content ist dank Internet so einfach und günstig wie noch nie. Sind eBooks nun deutlich günstiger? Ist die Videoausleihe billiger als in der Videothek?

Abos sind für die Betreiber ein Verlustgeschäft, die Kosten der Rechte fressen die Einnahmen auf. Dem Gros der Künstler die nicht bzw. schlecht von Ihrem Werk leben können stehen Millardenumsätze und Einnahmen aus Abgaben gegenüber. Wo bleibt das ganze Geld? Bei den Urhebern offenkundig ja nicht, aber um die geht es bei Urheberrechtsgesetzen auch meist nicht.

Fazit, genau die bösen Kunden sind schuld ... .
-2
Wurzenberger
Wurzenberger02.04.18 16:40
Wir wollen doch nur die neuesten Blockbuster und Serien direkt nach Erscheinen völlig kostenlos weltweit streamen können. Das ist doch wohl nicht zuviel verlangt.
-2
Weia
Weia02.04.18 16:54
Timeo Danaos
Genau das wollen viele Produzenten […], weil sich beispielsweise angeblich bestimmte Inhalte wie Filme nur über Mehrfach-Vermarktung refinanzieren.
Das "angeblich" ist eine Meinungsäußerung und hat in einem journalistischen Text nichts zu suchen.
Nein, das ist falsch.

Würdest Du das „angeblich“ streichen, stünde da:
weil sich beispielsweise bestimmte Inhalte wie Filme nur über Mehrfach-Vermarktung refinanzieren.
Dieser Sachverhalt würde somit zum unumstrittenen Faktum, das der Journalist lediglich konstatiert.

Das ist aber nicht korrekt, denn es ist umstritten, ob sich bestimmte Inhalte nur über (geogebundene) Mehrfach-Vermarktung refinanzieren lassen.

Darauf macht der Journalist mit angeblich aufmerksam: es ist nur eine Angabe der Medienindustrie, dass es sich so verhält. Der Journalist würde ganz im Gegensatz zu Deiner Behauptung seine Sorgfaltspflicht verletzen, ließe er das angeblich fort und übernähme damit ungekennzeichnet die inhaltliche Position einer Partei in der Auseinandersetzung.

Wenn Du also schon solch formalitätenschwangere Argumente ins Feld zu führen Dich genötigt siehst, dann tue das doch wenigstens korrekt.
“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)
+4
Weia
Weia02.04.18 17:34
Michael McDonald
Tja, dieser Beitrag zeigt mal wieder deutlich, wie wenig der durchschnittliche Konsument dass Thema durchdringt.
Wenn man eine Butter kauft, dann kauft man nicht die Nutzungsrechte an der Butter sondern die Butter selbst.
Wenn man einen Song, ein Album, einen Film eine TV Serie kauft oder via Streaming schaut, kauft man nicht den Song, nicht das Album, nicht den Film sondern nur die Nutzungsrechte.
Das ist ein abgedroschenes Argument. Denjenigen, die die gegenwärtige Situation nicht akzeptieren wollen, vorzuhalten, sie durchdrängen die Situation nicht, ist ziemlich arrogant – was, wenn sie sie sehr wohl durchdringen, aber nicht zu akzeptieren bereit sind?

Oder willst Du behaupten, jegliche Rechtslage sei dazu da, widerspruchslos geschluckt zu werden?

Dass ich mit dem Kauf z.B. einer blu-ray-Disk nicht den Film als solchen erwerbe, ist doch nun wirklich jedem klar – da baust Du einen Strohmann auf. Niemand käme auf die Idee, einen Film für 12€ zu kaufen und den dann beispielsweise weltweit an Kinos vermieten zu wollen.

Auch bei einem ganz klassischen gedruckten Buch habe ich niemals den Text insgesamt gekauft, sondern nur dieses eine Druckexemplar. Aber: Mit diesem Druckexemplar konnte ich für meinen Bedarf dann machen, was ich wollte: es hier lesen, oder in Timbuktu, es verschenken. oder es als Briefbeschwerer verwenden.

Das ist die intuitiv nachvollziehbare Folie, an der sich die Konsumenten orientieren. Es ist der Gier der nimmersatten Medienindustrie zu verdanken, dass sie die juristische Konstruktion des Nutzungsrechts zu ihrem Vorteil so weit (wie z.B. beim Geoblocking) ins Absurde überdehnt hat, dass diese legale Konstruktion für viele Menschen jegliche Legitimität eingebüßt hat.
“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)
+6
Stereotype
Stereotype02.04.18 22:00
Bei MTN arbeiten keine Journalisten.
-4
ck.03.04.18 15:30
Interessant ist ja, dass Journalisten keine Meinung haben dürfen. Ich hoffe, die ganze Diskussion ist dem Datum geschuldet.
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