Streaming mit Periscope, Meerkat, YouNow & Co. - ist das legal?
Der Rundfunkvertrag - ein Gruß aus der SteinzeitWer per Periscope oder Meerkat Live-Streaming überträgt, braucht in Deutschland unter Umständen sogar eine Sendelizenz. Glauben Sie nicht? Kann aber tatsächlich zum Problem werden. Bedanken Sie sich bei unserem Steinzeit-Rundfunkvertrag. Ein Blick in die §§ 20 Abs. 1, 2 Abs. 1 und Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag legt diese Vermutung nahe.
Viele werden sich fragen, was zum Geier hat Live-Streaming per Periscope oder Meerkat bitte mit Rundfunk à la ARD, ZDF, RTL und Co. zu tun? Richtig, nix! Trotzdem wurde der Begriff "Rundfunk" im Rundfunkstaatsvertrag derart definiert, dass auch Live-Streaming, wenn es mehr als 500 Personen erreichen kann – was bei Periscope immer der Fall ist – unter den Rundfunk-Begriff fallen kann. Wie immer, Auslegungssache. Daher gibt es in Deutschland bis heute die Limitierung von 10 Personen bei Googles Hang-Outs und YouTube-Livestreaming wird in Deutschland erst gar nicht angeboten.
Die Regelungen sollen dem Schutze der Medienvielfalt dienen. Sie verstehen nicht, wieso Live-Streaming Angebote wie Periscope und Meerkat schädlich für die Medienvielfalt sein können? Ich auch nicht! Nebenbei kostet eine solche Sendelizenz auch Geld. Wer bspw. in Rheinland-Pfalz eine solche Sendelizenz für das Live-Streaming (den Rundfunk!) erwerben will, muss zwischen 1.000 € und 10.000 € hinblättern! Live-Streaming per Periscope, YouNow und Meerkat ist "Neuland", zumindest in rechtlicher Hinsicht. Vieles ist noch ungeklärt und man läuft öfter durch den Nebel des Graubereichs.
(Tobias Röttger, gulden röttger | rechtsanwälte, Mainz
)
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