Streaming nun Bestandteil der Deutschen Single-Charts
Der Bundesverband Musikindustrie zollt der immer ausgeprägteren Nutzung von Streaming-Angeboten Tribut. Künftig werden neben Downloads und Verkaufszahlen physischer Tonträger auch
kommerzielle Streaming-Angebote wie Spotify, Simfy und Napster zur Berechnung der Single-Charts verwendet. Berücksichtigt werden ausschließlich die Bezahlvarianten der jeweiligen Streams, da nur Medien ausgewertet werden, die sich anhand eines Preises für Endverbraucher bemessen lassen. Ein Titel muss mindestens 31 Sekunden abgespielt werden, um in die Bewertung einzufließen. Alben werden bis auf weiteres nicht berücksichtigt, da Musik-Streaming laut dem Bundesverband Musikindustrie in erster Linie trackbasiert genutzt wird.
Die Gewichtung eines Streams liegt jedoch deutlich unterhalb eines Downloads oder gar einer verkauften CD, da die Preise im Verhältnis niedriger sind. Für ein gestreamtes Lied wird ein Wert von etwa einem Cent angenommen – dagegen kosten Downloads ca. einen Euro, CDs ca. 5 Euro. Außer den Single-, Longplay-, Compilation- und Genre-Charts gibt es ab jetzt auch die gesonderte Kategorie
„Streaming-Charts“ – darin werden, anders als bei den Single-Charts, sowohl werbefinanzierte als auch bezahlte Streams gleichrangig berücksichtigt. In den USA ist Musik-Streaming bereits so populär, dass die Zahl der Musik-Downloads 2013 erstmals zurückging.
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