Streit mit Attac-Aktivisten: Apple scheitert vor Gericht mit Unterlassungsklage
Apple Stores sind die sichtbarste Präsenz des großen Konzerns aus Cupertino in den Innenstädten. Seit dem eskalierten Steuerstreit zwischen Apple und der Europäischen Kommission sind sie vor allem in Frankreich auch immer wieder Ort von Protesten. Insbesondere die globalisierungskritische Nichtregierungsorganisation Attac veranstaltet immer wieder Aktionen, zu denen das Entrollen von Plakaten in den Store-Innenräumen, das Verteilen von Flyern und das Singen von Liedern gehören. Apple wollte dem einen Riegel vorschieben und klagte vor dem Zivilgericht in Paris.
Die Richter dort haben nun aber zu Ungunsten von Apple
entschieden. Die Unterlassungsklage wurde abgewiesen, friedliche Proteste vor den Stores bleiben weiterhin erlaubt. Das Gericht betonte, Attac handle im Einklang mit den EU-Statuten. So lange es keine Gewalt, keinen Vandalismus und keine Blockade der Gebäude gebe, wiege das Recht auf Meinungsfreiheit für die Aktivisten höher als Apples Ansprüche. Zur Begleichung der Gerichtskosten muss Cupertino 2.000 Euro an Attac zahlen. Für das Innere der Geschäfte hat Apple allerdings natürlich Hausrecht und kann Hausverbote verteilen.
Natürlich hatte Attac das Gerichtsverfahren mit weiteren Aktionen begleitet. Vor zwei Wochen hielten Demonstranten vor dem Gericht Plakat hoch, in denen Apple mit dem bösen Imperium aus den Star-Wars-Filmen verglichen wurde. Das Hauptinteresse von Attac ist es, Apple (aber auch zahlreiche andere internationale Konzerne) zur Zahlung »fairer Steuern« zu verpflichten. Durch spezielle Deals mit Irland hatte Apple über viele Jahre effektiv nur 0,005 Prozent der Gewinne aus dem Europageschäft versteuert. Deswegen verpflichtete Wettbewerbskommissarin Vestager das Mitgliedsland Irland zur Eintreibung von 13 Milliarden Euro an Nachzahlungen. Apple und Irland klagen gegen die Entscheidung, die Überweisung auf ein Treuhandkonto bis zur endgültigen juristischen Klärung steht Berichten zufolge allerdings kurz bevor.