Strengere Datenschutzverordnung der EU: So reagiert Facebook auf die neuen Vorschriften
Die überarbeitete Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, die im Mai wirksam wird, bedeutet insbesondere für Technologieunternehmen strengere Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre von Nutzern. Fortan müssen Anwender der kommerziellen Verwertung persönlicher Daten durch Unternehmen explizit zustimmen (Opt-in).
Facebook hat Details zu den Maßnahmen veröffentlicht, die das Unternehmen diesbezüglich einleitet und welche zusätzlichen Datenoptionen Nutzern zukünftig zur Verfügung stehen.
Neue Datenoptionen für Facebook-Nutzer in der EUFacebook muss Anwender im Rahmen der neuen DSGVO um Erlaubnis bitten, wenn es um die Verwendung persönlicher Daten für bestimmte Zwecke geht. Standardmäßig angekreuzte Antworten, die Facebook zum Beispiel für die eigenen Unternehmenszwecke am geeignetsten empfindet, sind verboten. Es geht vor allem um
drei Bereiche:
- Anzeigen, die sich an Daten von Partnern orientieren: Nutzer können entscheiden, ob sie Facebook erlauben, passende Werbeanzeigen über Partnerdaten wie den Like-Button auf Websites zu generieren.
- Profilinformationen: Wenn Anwender Profildaten über Politik, Religion oder den Beziehungsstatus angegeben haben, fragt Facebook, ob die jeweiligen Inhalte weiterhin geteilt und ausgewertet werden dürfen. Das Unternehmen verspricht Nutzern, es einfach zu machen, besagte Daten zu löschen, falls diese nicht länger benötigt werden.
- Gesichtserkennung: Anwender in der Europäischen Union erhalten die Möglichkeit, die in anderen Regionen schon länger verfügbare Gesichtserkennungsfunktion zu aktivieren. Facebook preist das Feature als Schutzmaßnahme vor Fake-Profilen mit falschen Personenbildern an, da das soziale Netzwerk erkennt, wenn Anwender ein Foto eines bestimmten Nutzers ohne dessen Einwilligung als Profilbild verwenden. Zudem hilft der Gesichtsscanner Facebook dabei, automatisch Personen vorzuschlagen, die auf Fotos oder Videos getaggt werden sollen.
Der Startschuss für die überarbeitete Datenschutz-Grundverordnung der EU ist der 25. Mai. Bis dahin müssen Unternehmen die Forderungen umsetzen und ihr Angebot entsprechend anpassen.