Strengere Regeln für Akkus in Flugzeugen: Was die US-Vorgaben für Apple-Kunden bedeuten
Wer in der USA per Flugzeug reist, muss sich künftig auf Einschränkungen bei der Mitnahme von Lithium-Ionen-Akkus oder -zellen einstellen. Wie die US-Bundesluftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) mitteilte, dürfen Fluggäste auf normalen Passagierflügen keine entsprechenden Akkus mehr innerhalb des mitgeführten Frachtgepäcks mitführen.
Zudem ist es für Lithium-Ionen-Akkus auf reinen Frachtflügen nur noch erlaubt, während des Transports zu maximal 30 Prozent aufgeladen sein. Die Luftfahrtbehörde begründet die neuen, strengen Vorgaben mit Sicherheitserwägungen. Unter anderem soll Bränden im Frachtraum von Flugzeugen vorgebeugt werden.
Neue Regeln wegen Sicherheitsbedenken„Die neuen Regeln werden die Sicherheit für die reisende Öffentlichkeit stärken, indem die einzigartigen Herausforderungen von Lithium-Batterien während des Transports angegangen werden“, so US-Verkehrsministerin Elaine L. Chao in einer
Stellungnahme. Zudem erläuterte Howard Elliott von der „Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration“ (PHMSA), die die Transportsicherheit potenzieller Gefahrenstoffe im Auge behält, um was es der PHMSA bei der Neuregelung geht: „Wir erhöhen die Sicherheit von Flugpassagieren, indem wir persönliche Elektrogeräte an Bord von Flugzeugen zwar erlauben, für Frachtsendungen von Batterien aber einen separaten Transport vorsehen.“
Folgen für Flugpassagiere und den VersandhandelDie meisten Fluggäste von Passagierflügen sind kaum von den gesetzlichen Änderungen zum Akku-Transport betroffen. Zusätzlich zum Smartphone und Laptop können Flugreisende nach wie vor ihre Ersatzakkus oder Powerbanks (bis zu einer gewissen Kapazität) im Handgepäck mitführen. Doch wenn zum Beispiel professionelle Fotografen oder Videofilmer ihr Equipment samt der – je nach Einsatzzweck – vergleichsweise großen Akkus im mitgeführten Frachtgepäck deponieren möchten, gibt es in Zukunft ein Problem.
Auch der Versandhandel elektronischer Geräte ist von den geänderten Bestimmungen der FAA betroffen. Wenn Kunden etwa Smartphones im Internet kaufen und der Händler die Geräte verschicken muss, darf der implementierte Akku höchstens zu 30 Prozent geladen sein. Auch der Produkt-Transport vom Hersteller zum Händler fällt unter die neue 30-Prozent-Regel. Apple etwa gehört zu den Unternehmen, die ihre Smartphones, Tablets oder mobile Rechner mit einem meist über die Hälfte der Kapazität aufgeladenen Akku ausliefern. Für Apple-Kunden könnte es in Zukunft entsprechend normal werden, ihr geliefertes iPhone nach dem Auspacken und Einrichten erstmal an die Steckdose zwecks Stromversorgung anschließen zu müssen.