T-Mobile darf das iPhone exklusiv vermarkten
Das Hamburger Landgericht hat das Urteil im Fall T-Mobile vs. Vodafone gefällt.
Vodafone verliert, die am 12. November eingereichte einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der Vertrieb und das Geschäftsmodell zwischen Apple und T-Mobile sind somit rechtens.
Die Kammer habe nach der mündlichen Verhandlung
"einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder gegen das Kartellrecht nicht mehr anzunehmen vermocht", hieß es in der Begründung.
Der 24-Monats-Vertrag sowie die Simlocksperre sind damit legal.
T-Mobile hat soeben auf den Gerichtsbeschluß reagiert: "Wir kehren zum alten Vertriebsmodell zurück", kündigte ein Sprecher an. Das 999-€-iPhone wird damit wieder vom Markt verschwinden. In der Verhandlung hatte T-Mobile als einziges Zugeständnis den Wegfall der Simsperre nach den 2 Jahren Vertragslaufzeit gemacht.
Das Urteil wird jetzt beiden Parteien zugestellt, dann hat Vodafone einen Monat Zeit, (theoretisch) in Berufung zu gehen. Das scheint indes ausgeschlossen: Vodafone hatte im Vorfeld der Verhandlung bekanntgegeben, man werde die Entscheidung des Gerichts, egal wie sie ausfällt, respektieren - ein weiteres juristisches Tauziehen wird somit wohl nicht anstehen. Inwieweit T-Mobile einen geschäftlichen Schaden feststellt und Vodafone auf Schadensersatz verklagen wird, steht noch nicht fest.
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