T-Mobile geht juristisch gegen iPhone-Verkäufe von Vodafone vor
So wie in zahlreichen anderen Ländern lässt sich das iPhone auch in Deutschland offiziell nur bei einem Mobilfunkanbieter erwerben. Inoffiziell ist es aber schon längere Zeit so, dass Kunden Anrufe ihres bisherigen Betreibers erhalten, in denen die Aussage getroffen wird, auch für andere Netze als T-Mobile Geräte organisieren zu können. Dieser
Praxis bedient sich zum Beispiel Vodafone um Kunden vom Anbieterwechsel abzuhalten. Dieser Vertrieb ist T-Mobile allerdings ein Dorn im Auge, weswegen juristisch dagegen vorgegangen wurde. Inzwischen konnte sogar eine einstweilige Verfügung gegen Vodafone erzielt werden, die es Vodafone untersagt, weiterhin iPhones zu verkaufen. T-Mobiles Pressesprecher bestätigte auf Nachfrage: "Wir beobachten grundsätzlich alle Vermarktungsaktivitäten für das Apple iPhone auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Falls etwas gegen unsere Exklusivrechte verstoßen sollte, prüfen wir eine entsprechende juristische Vorgehensweise." Auch in einer internen Mail von Vodafone ist bereits die Rede von der einstweiligen Verfügung. Die Mitarbeiter werden darauf hingewiesen, nicht mehr über die zuvor gültige Artikelnummer Buchungen vornehmen zu können.
Vor zwei Jahren sah die Situation übrigens anders aus: Damals hatte Vodafone eine einstweilige Verfügung gegen T-Mobile erwirkt und somit kurzzeitig die Simlocksperre außer Kraft gesetzt. Das Hamburger Landgericht urteilte aber zu Gunsten von T-Mobile, die daraufhin das 999 Euro teure iPhone ohne Simlock wieder vom Markt nahmen.
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