Tarife für Urheberrechtsabgabe bei Computern veröffentlicht
Wie der Branchenverband BITKOM meldet, wurden heute im Bundesanzeiger der Tarif für die Urheberrechtsabgabe bei Computern veröffentlicht. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Zusammenschluss mehrerer Verwertungsgesellschaften, fordert für jeden
PC mit integriertem Brenner demnach Abgaben in Höhe von 17,06 Euro. Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für zum Einbau bestimmte, einzelne Brenner 1,88 Euro fällig werden. Diese Tarife sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten. Der BITKOM-Verband sieht vor allem die Höhe der Abgaben als unangemessen an und stellt zudem die zusätzliche Abgabe für Brenner als Computer-Komponente in Frage. Durch die Tarifveröffentlichung hat die ZPÜ die Voraussetzung dafür geschaffen, Forderungen gegenüber Anbietern geltend zu machen.
„In welchem Umfang die ZPÜ ihren Anspruch bei den Unternehmen durchsetzen kann, ist allerdings noch offen“, erklärt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Deshalb wurde v
om BITKOM-Verband ein Schiedsverfahren initiiert, in dessen Rahmen geklärt werden soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis ist frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen. Zurzeit haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, sich auf die Abgabenpflicht auf PCs einzustellen. Die erste Option ist, der Tarifveröffentlichung der ZPÜ zu widersprechen, was allerdings zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen kann. Die zweite Option ist der Betritt zu einem Vertrag mit der ZPÜ, den der Bundesverband Computerhersteller (BCH) ausgehandelt hat. In diesem Rahmen sind auf PCs mit Brenner Abgaben von 13,65 Euro zu zahlen, für Geräte ohne Brenner 12,15 Euro. Prinzipiell erhöht sich durch die gesetzlich gewollten Kopierabgaben der Verkaufspreis. Hersteller müssen laut BITKOM die Kosten an die Verbraucher weitergeben, da dies Sinn der gesetzlichen Regelung ist.
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