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Taschendurchsuchungen bei Apple: Gerichtliche Niederlage, Apple muss Mitarbeiter dafür bezahlen

Manchmal dauert es sehr lange, bis trivial erscheinende Fragestellungen vor Gericht geklärt sind. Vor rund viereinhalb Jahren, im Sommer 2015, hatten 12.000 Mitarbeiter gegen Apple geklagt. Bereits seit 2013 schwelte ein Streit zwischen den Beschäftigten und dem Unternehmen, in dem es um Taschendurchsuchungen durch Sicherheitskräfte geht. 10 bis 15 Minuten pro Tag dauere der Vorgang, inklusive Anstehen teilweise sogar bis zu 45 Minuten. Man fühle sich deswegen nicht nur wie ein Krimineller, sondern müsse die Prozedur auch in der unbezahlten Zeit über sich ergehen lassen. Wenn Apple die Maßnahme schon rigide durchsetze, so müsse das Unternehmen wenigstens für die aufgewendete Zeit bezahlen.


Apple ließ es auf ein Urteil ankommen
Apple weigerte sich allerdings, die durchschnittlich 1400 Dollar pro Jahr pro Mitarbeiter zusätzlich zu entrichten und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen – obwohl vergleichbare Urteile zugunsten der Mitarbeiter ausgegangen waren. Nun hat der California Supreme Court entschieden: Angestellte sind für die gesamte Arbeitszeit zu bezahlen. Apples Argumentation, man biete den Mitarbeitern durch die Taschendurchsuchungen einen Mehrwert, sei an den Haaren herbeigezogen und nicht nachvollziehbar.

Court: Tagsüber ohne iPhone ist lebensfern
Gleichzeitig wirke auch Apples Vorschlag, einfach alle Wertsachen inklusive des eigenen iPhones zu Hause zu lassen, befremdlich. Einerseits beschreibe Apple das iPhone als integrierten und integralen Bestandteil des Lebens, empfehle Mitarbeitern dann aber, darauf den ganzen Tag inklusive dem Weg zur Arbeit darauf zu verzichten.

Jetzt kommen wohl Millionenzahlungen
Für Apple könnte das Urteil nun hohe Nachzahlungen nach sich ziehen. Die Unterlagen gehen nun zurück an das Berufungsgericht, wo die Richter dafür sorgen, dass besagter Entscheid auch auf andere, vergleichbare Fälle angewendet wird. Beispielsweise muss sich auch Nike derzeit mit einem sehr ähnlichen Verfahren beschäftigen. Aus den Gerichtsunterlagen geht übrigens hervor, dass Tim Cook von der Praxis gar nichts wusste. Eine interne E-Mail dokumentiert, wie sich Cook an die Personalabteilung wandte und nachfragte, ob jene Angaben wirklich der Wahrheit entsprechen. Die Personalchefin stimmte zu und warf zudem ein, dass man intelligentere und respektvollere Methoden entwickeln müsse – denn immerhin werden Mitarbeiter vor Kunden durchsucht, wohingegen dem ertappten Ladendieb die Anonymität eines Hinterzimmers zugestanden werde.

Kommentare

MacGay
MacGay14.02.20 10:23
Unglaublich ... und hier wird sich über cameras am Arbeitsplatz aufgeregt...

Wenn mich mein Arbeitgeber generell ohne gravierenden Grund / Verdacht durchsuchen würde wäre ich dort nicht lange.

Cameras okay, aber generelles durchsuchen geht zu weit.
+2
master45214.02.20 10:23
Apples Argumentation, man biete den Mitarbeitern durch die Taschendurchsuchungen einen Mehrwert, sei an den Haaren herbeigezogen und nicht nachvollziehbar.
Recht hat das Gericht! Also so eine Aussage ist wirklich unfassbar

Ganz ehrlich, ich nutze zwar Apple Geräte weil sie für mich derzeit doch am besten sind, aber Fehler haben auch die zu Genüge und Apple ist mir mittlerweile extrem unsympathisch. Dafür hat sich das MS Image extrem zum Positiven gewandelt. Verrückt wie sich das gerade umdreht.
+22
Wurzenberger
Wurzenberger14.02.20 10:26
Welcher Trottel hat sich bitte diese Praxis ausgedacht?
+5
g_from_h14.02.20 10:26
master452
Ganz ehrlich, ich benutze zwar Apple Geräte weil sie für mich derzeit doch am besten sind, aber Fehler haben auch die zu Genüge und die Firma Apple ist mir mittlerweile extrem unsympathisch. Dafür hat sich das MS Image extrem zum Positiven gewandelt.

+1
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Schweizer
Schweizer14.02.20 10:33
MacGay
Unglaublich ... und hier wird sich über cameras am Arbeitsplatz aufgeregt...

Wenn mich mein Arbeitgeber generell ohne gravierenden Grund / Verdacht durchsuchen würde wäre ich dort nicht lange.

Cameras okay, aber generelles durchsuchen geht zu weit.

Das bedeutet, du gehst zu keinerlei Massenveranstaltung?
- Nicht in Freizeitpark (Disney, Europa Park, Phantasialand etc.)
- Nicht auf Messen (Gamescom, Photokina etc... )
- Keine Konzerte etc...
- Urlaub mit Flug

Überall dort wird ohne "generell ohne gravierenden Grund / Verdacht durchsuchen"
Muss ja ein langweiliges Leben sein

Was natürlich nicht Apples vorgehen Rechtfertigt!
-11
alephnull
alephnull14.02.20 10:34
„Apples Argumentation, man biete den Mitarbeitern durch die Taschendurchsuchungen einen Mehrwert....“

Interessant wäre, welcher Mehrwert gemeint ist. Dass die Leute mal endlich wieder ihre Taschen ausräumen?
+15
Apfel
Apfel14.02.20 10:37
Ich bin auch immer häufiger angewiedert von den Geschäftspraktiken des ehemaligen Underdog. Gewinne einstreichen wo es nur geht, aber gerne den Weltverbesserer spielen.

Nachhaltig handeln, das bedeutet für mich auch moralisch fair zu agieren. Dann spart man sich auch eine Menge an Ausgaben für die Imagepflege.
+13
sierkb14.02.20 10:51
Bloomberg Law (13.02.2020): Apple on Hook for Millions for Off-the-Clock Bag Searches (2)

Urteil:
California Supreme Court (13.02.2020): Frlekin v. Apple Inc., Cal., No. S243805, opinion of the court 2/13/20. (PDF, 29 Seiten)

Macwelt (14.02.2020): Urteil: Apple muss Zeit für Taschenkontrollen bezahlen
Mehrere Mitarbeiter klagten gegen Apple, die Unternehmensrichtlinien zur Sicherheit können den Mitarbeitern bis zu 30 Min Zeit kosten.
-2
Nordelius14.02.20 10:53
Schweizer
MacGay
Unglaublich ... und hier wird sich über cameras am Arbeitsplatz aufgeregt...

Wenn mich mein Arbeitgeber generell ohne gravierenden Grund / Verdacht durchsuchen würde wäre ich dort nicht lange.

Cameras okay, aber generelles durchsuchen geht zu weit.

Das bedeutet, du gehst zu keinerlei Massenveranstaltung?
- Nicht in Freizeitpark (Disney, Europa Park, Phantasialand etc.)
- Nicht auf Messen (Gamescom, Photokina etc... )
- Keine Konzerte etc...
- Urlaub mit Flug

Überall dort wird ohne "generell ohne gravierenden Grund / Verdacht durchsuchen"
Muss ja ein langweiliges Leben sein

Was natürlich nicht Apples vorgehen Rechtfertigt!

Du hast einen wichtigen Aspekt überlesen: Es ging in MacGays Beitrag um das Verhalten des Arbeitgebers. Alle von Dir aufgeführten Beispiele beziehen sich auf Freizeitaktivitäten, bei denen das Durchsuchen von Taschen der Sicherheit dient. Anhand des Vergleichs von Äpfeln mit Birnen zum Entschluss zu kommen ein langweiliges Leben zu führen finde ich dann doch etwas unangebracht.

Frohen Weltmettbrötchen-Tag!
+18
Steph@n
Steph@n14.02.20 11:40
Bei meinem Arbeitgeber, wird an den Drehkreuzen durch einen Zufallsgenerator ausgelost wer kontrolliert wird (ich meine im Schnitt jeder 10te).
Nicht schön, aber wenn ich sehe was alles schon gestohlen wurde.
Nur meiner Meinung nach, finden Kriminelle dann halt einen anderen Weg, im doppelten Sinne.
+3
Plebejer
Plebejer14.02.20 13:49
In Deutschland unzulässig. Auch wenn ich durchaus Verständnis in manchen Fällen aufbringen kann, darf jeder gerne die Polizei rufen, wenn er meine Tasche durchsuchen möchte.
+1
Dicone
Dicone14.02.20 14:05
Apple könnte ja auch einfach vorsorglich allen Mitarbeitern pro Jahr einen Gutschein über 1400,- geben und die Kontrollen einfach weglassen, das ist am Ende günstiger und schafft vertrauen. Und spart Zeit und Personalkosten.
+3
Cliff the DAU
Cliff the DAU14.02.20 14:25
Wurzenberger
Welcher Trottel hat sich bitte diese Praxis ausgedacht?
Beim Verlassen des Betriebsgeländes kann das ganz normal sein. Allerdings war es bei uns so, dass es durch Zufallsgenerator jemsnd ausgewählt wurde deren Tasche (sofern er/sie eine hatte) kurz bis sehr kurz durchsucht wurde. In der Praxis schaute der Pförtner nur mal hinein. Und das Ganze fand natürlich außerhalb der Arbeitszeit statt.
„Es gibt keine Nationalstaaten mehr. Es gibt nur noch die Menschheit und ihre Kolonien im Weltraum.“
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Cliff the DAU
Cliff the DAU14.02.20 14:28
Plebejer
In Deutschland unzulässig. Auch wenn ich durchaus Verständnis in manchen Fällen aufbringen kann, darf jeder gerne die Polizei rufen, wenn er meine Tasche durchsuchen möchte.
Auf privatem Firmengelände ist das durchaus zulässig. Ist man außerhalb, dann nicht.
„Es gibt keine Nationalstaaten mehr. Es gibt nur noch die Menschheit und ihre Kolonien im Weltraum.“
0
PaulMuadDib14.02.20 15:22
Plebejer
In Deutschland unzulässig. Auch wenn ich durchaus Verständnis in manchen Fällen aufbringen kann, darf jeder gerne die Polizei rufen, wenn er meine Tasche durchsuchen möchte.
Ganz falsch. Nennt sich Werksschutz und gibt es in vielen Großbetrieben. Nicht schön, ist aber so.

Und dieses Geseier schon wieder. Das Maßnahmen haben wir denjenigen zu verdanken, die Pallettenweise Ware klauen. Gibt hier eine größere Chemifabrik, die hatten das aus genau diesem Grund eingeführt.
0
Aulicus
Aulicus14.02.20 17:06
PaulMuadDib
Plebejer
In Deutschland unzulässig. Auch wenn ich durchaus Verständnis in manchen Fällen aufbringen kann, darf jeder gerne die Polizei rufen, wenn er meine Tasche durchsuchen möchte.
Ganz falsch. Nennt sich Werksschutz und gibt es in vielen Großbetrieben. Nicht schön, ist aber so.

Und dieses Geseier schon wieder. Das Maßnahmen haben wir denjenigen zu verdanken, die Pallettenweise Ware klauen. Gibt hier eine größere Chemifabrik, die hatten das aus genau diesem Grund eingeführt.
Ja den kenn ich... und fast jeder Mitarbeiter hatte früher ´nen Grill aus V-Stahl im Garten
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Plebejer
Plebejer14.02.20 18:54
PaulMuadDib
Plebejer
In Deutschland unzulässig. Auch wenn ich durchaus Verständnis in manchen Fällen aufbringen kann, darf jeder gerne die Polizei rufen, wenn er meine Tasche durchsuchen möchte.
Ganz falsch. Nennt sich Werksschutz und gibt es in vielen Großbetrieben. Nicht schön, ist aber so.

Tut mir leid, ist falsch. Meine Tasche darf man nur mit meiner Einwilligung durchsuchen. Egal wo ich mich aufhalte. Das ist geltendes Recht.
+1
Appletiser
Appletiser14.02.20 18:58
#wtf
Wenn man so wenig Vertrauen zu seinen Mitarbeitern hat, und ihm tägliche kriminelle Energie unterstellt, dann sollte man lieber keine mehr einstellen!

Das ist schon ziemlich krankes Gebaren was Apple da an den Tag legt.
Die Apple-Stores scheinen hier eine Philosophie der Leibeigenschaft zu unterliegen, was einerseits eben ziemlich uncool ist und zudem konträr zum selbst gesteckten Mantra steht, die Welt jeden Tag besser machen zu wollen.

Und was gibt es denn dann bitte für erbärmliche Diebstahlanlagen in den dortigen Apple-Stores?

Die Frage ist, wäre das in DE rechtlich überhaupt möglich das Arbeitgeber ähnlich agieren dürften? Mein Wissensstand ist, dass für die Durchsuchung einer Tasche eines Mitarbeiters quasi ein Durchsuchungsbeschluss vorliegen müsste und der MA in keinem Fall dazu einfach durchsucht werden dürfte.

Danke für etwaige Informationen dazu.
+2
Appletiser
Appletiser14.02.20 19:09
Sorry, vorige Kommentare nicht gesehen…

Das heißt, unter dem Deckmantel des "Werkschutzes" können die MitarbeiterInnen komplett gefilzt werden oder nur deren Taschen, Rucksäcke, etc.?
Oder ist dann schon einen Leibesvisitation erlaubt?
Das müsste dann aber bereits mit im Arbeitsvertrag mit geregelt sein, oder?

In bestimmten Branchen kann ich das ja auch noch gut nachvollziehen, aber für einen Ladenlokal, in dem es elektronische Diebstahlsensoren geben sollte, müsste doch sowas auch an einem MA-Ausgang funktionieren…
Appletiser
Die Frage ist, wäre das in DE rechtlich überhaupt möglich das Arbeitgeber ähnlich agieren dürften? Mein Wissensstand ist, dass für die Durchsuchung einer Tasche eines Mitarbeiters quasi ein Durchsuchungsbeschluss vorliegen müsste und der MA in keinem Fall dazu einfach durchsucht werden dürfte.
Danke für etwaige Informationen dazu.
+2
MacBlack
MacBlack14.02.20 23:39
Plebejer
In Deutschland unzulässig. Auch wenn ich durchaus Verständnis in manchen Fällen aufbringen kann, darf jeder gerne die Polizei rufen, wenn er meine Tasche durchsuchen möchte.

So ist es! Das Gleiche gilt für Supermärkte etc. – Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, kann der Verdächtiger staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aber Selbstjustiz? Nein danke.
+1
roadrunnerhagen15.02.20 01:21


Einfach mal durchlesen. Besser als hier mit Halbwissen zu glänzen.
Wenn du als Chef beliebt bist, hast du irgendwas falsch gemacht. Kannst ja dann gleich n Zelt auf deiner Nase eröffnen, wodrauf alle rumtanzen.
+2
Legoman
Legoman15.02.20 07:52
MacBlack
So ist es! Das Gleiche gilt für Supermärkte etc. – Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, kann der Verdächtiger staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aber Selbstjustiz? Nein danke.
Kunden im Supermarkt mit vertraglich gebundenen Arbeitnehmern vergleichen? Respekt für soviel Unsinn.
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MacBlack
MacBlack15.02.20 08:32
Legoman
Kunden im Supermarkt mit vertraglich gebundenen Arbeitnehmern vergleichen? Respekt für soviel Unsinn.

OK – aber das war nur meine Antwort auf Plebejers Beitrag, der – so wie ich ihn verstanden habe – auf die allgemeine Rechtssituation in Deutschland hinweisen wollte.

Die Verhältnisse in der Arbeitswelt haben ja sowieso nicht allzu viel mit unserer sog. freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu tun.
+2

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