Taxi-Konkurrent Uber in Deutschland verboten
Die Werbeversprechen klingen verlockend. Mit nur zwei Klicks lasse sich ein Fahrer bestellen, der den Kunden innerhalb weniger Minuten abhole – das Ganze ohne Vorbestellung, nerviger Wartezeit am Taxi-Stand und bis zu 20 Prozent günstiger als ein Taxi. Da Uber aber auch in der Praxis erstaunlich gut funktioniert, klagen deutsche Taxi-Unternehmen seit geraumer Zeit darüber, dass immer mehr potenzielle Fahrgäste lieber die App des amerikanischen Unternehmens nutzen, um sich eine Fahrt von A nach B zu organisieren.
Taxifahrer stört es insbesondere, dass sich Uber nicht um die für das Taxi-Gewerbe erforderlichen Lizenzen, Versicherungen und Konzessionen kümmere und daher ein „unlauteres Wettbewerbsverhalten“ bestehe. Das Landgericht Frankfurt gab den Taxi-Unternehmen jetzt Recht und erließ eine einstweilige Verfügung, die es dem amerikanischen Unternehmen deutschlandweit untersagt, Fahrer zu vermitteln.
Hält sich Uber nicht an das Verbot, droht pro Fahrt ein Bußgeld von bis zu 250.000 EUR. Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass sich die vermittelten Fahrer nicht an das Personenbeförderungsgesetz halten und Uber daher „als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen ist“.
Es ist nicht das erste Mal, dass der amerikanische App-Entwickler in Deutschland mit einer einstweiligen Verfügung konfrontiert wird – in Berlin ist Uber schon seit Mitte August verboten. Der App-Anbieter startete im Frühjahr zunächst in Berlin, um im Sommer dann schrittweise auch in andere deutsche Städte wie Hamburg und München zu expandieren.
In den USA ist das 2010 in San Francisco gestartete Unternehmen längst eine ernsthafte Konkurrenz für etablierte Taxi-Unternehmen und wurde 2013 von USA Today zur Technik-Firma des Jahres gewählt. Der private Chaffeurdienst soll Taxifirmen das Geschäftsfeld streitig machen und Kunden mit günstigeren Preisen locken. Die App zeigt Nutzern, welche bei Uber registrierten Fahrer in der Nähe sind und haben die Möglichkeit, diese umgehend zu ordern.
Theoretisch kann sich jeder als Fahrer registrieren – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist versichert und der PKW-Fahrer ist berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Taxischein) wird nicht verlangt. Uber kündigte bereits an, man werde gegen das Urteil Widerspruch einlegen: „Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen. Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist.“
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