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Taxi-Konkurrent Uber in Deutschland verboten

Die Werbeversprechen klingen verlockend. Mit nur zwei Klicks lasse sich ein Fahrer bestellen, der den Kunden innerhalb weniger Minuten abhole – das Ganze ohne Vorbestellung, nerviger Wartezeit am Taxi-Stand und bis zu 20 Prozent günstiger als ein Taxi. Da Uber aber auch in der Praxis erstaunlich gut funktioniert, klagen deutsche Taxi-Unternehmen seit geraumer Zeit darüber, dass immer mehr potenzielle Fahrgäste lieber die App des amerikanischen Unternehmens nutzen, um sich eine Fahrt von A nach B zu organisieren.

Taxifahrer stört es insbesondere, dass sich Uber nicht um die für das Taxi-Gewerbe erforderlichen Lizenzen, Versicherungen und Konzessionen kümmere und daher ein „unlauteres Wettbewerbsverhalten“ bestehe. Das Landgericht Frankfurt gab den Taxi-Unternehmen jetzt Recht und erließ eine einstweilige Verfügung, die es dem amerikanischen Unternehmen deutschlandweit untersagt, Fahrer zu vermitteln. Hält sich Uber nicht an das Verbot, droht pro Fahrt ein Bußgeld von bis zu 250.000 EUR. Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass sich die vermittelten Fahrer nicht an das Personenbeförderungsgesetz halten und Uber daher „als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen ist“.

Es ist nicht das erste Mal, dass der amerikanische App-Entwickler in Deutschland mit einer einstweiligen Verfügung konfrontiert wird – in Berlin ist Uber schon seit Mitte August verboten. Der App-Anbieter startete im Frühjahr zunächst in Berlin, um im Sommer dann schrittweise auch in andere deutsche Städte wie Hamburg und München zu expandieren.

In den USA ist das 2010 in San Francisco gestartete Unternehmen längst eine ernsthafte Konkurrenz für etablierte Taxi-Unternehmen und wurde 2013 von USA Today zur Technik-Firma des Jahres gewählt. Der private Chaffeurdienst soll Taxifirmen das Geschäftsfeld streitig machen und Kunden mit günstigeren Preisen locken. Die App zeigt Nutzern, welche bei Uber registrierten Fahrer in der Nähe sind und haben die Möglichkeit, diese umgehend zu ordern.

Theoretisch kann sich jeder als Fahrer registrieren – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist versichert und der PKW-Fahrer ist berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Taxischein) wird nicht verlangt. Uber kündigte bereits an, man werde gegen das Urteil Widerspruch einlegen: „Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen. Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist.“

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Kommentare

thomas b.
thomas b.02.09.14 10:53
Die ges. Anforderungen gelten auch für Uber. Einerseits ist ein Personenbeförderungsschein für den Fahrer notwendig und andererseits eine Versicherung für das Auto, die auch gewerbliche Personenbeförderung absichert. Sonst ist beim ersten Unfall mit Fahrgastschaden auch vesicherungstechnisch die Hölle los.

Wettbewerb ist schon gut, aber gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle.
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Apfelbutz
Apfelbutz02.09.14 11:00
Ich würde den Taxiunternehmen einen Zusammenschluss und eine eigene App oder eine Kooperation mit Uber empfehlen. Es kommen neue Zeiten und ohne eine App for that wird es schwer für die Unternehmen.
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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teorema67
teorema6702.09.14 11:07
thomas b.
Die ges. Anforderungen gelten auch für Uber ...
Und hält sich Uber nun daran, oder nicht, wie von in der Presse vielfach berichtet
Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)
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nane
nane02.09.14 11:08
Das erinnert mich irgendwie an das Theater mit dem Ladenschlussgesetz... und dass als Ergebnis davon jetzt quasi jede Tanke ein überteurer Supermarkt mit 24/7 Öffnung ist.

Und was ist wenn die Uber Menschen eine Lücke finden, in dem z.B. die registrierten Fahrer automatisch in einem Land registriert und versichert sind, in dem die Gesetze der BRD keine Auswirkungen haben?

Regeln gelten klar für alle. Die Praxis beweist allerdings, dass die Regeln nicht die Einführung neuer Dienstleistungen und Produkte durch ausländische Anbieter unterbindet sondern eher die Innländer daran hindert den Wettbewerb aufzunehmen und mit Ihren eigenen Vorteilen zu punkten.
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
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CAPTN HIRNI
CAPTN HIRNI02.09.14 11:16
Dies ist ein Musterbeispiel dafür, wie gute Ideen durch Lobbygruppen Zunichte gemacht werden. So funktioniert er, unser Korporatismus: Die unheilvolle Allianz zw. Lobbyisten und Staat. Erstere in Sorge um ihre Monopole und der nimmersatte Fiskus, um entgangene Steuereinnahmen. Letzteres dürfte m.E. der eigentliche Ausschlag für dieses Verbot gewesen sein.

Willkommen in der "freien" Marktwirtschaft.
Tim Cook muss weg. Make Apple Great Again.
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Apfelbutz
Apfelbutz02.09.14 11:19
nane
Regeln gelten klar für alle. Dienstleistungen und Produkte durch ausländische Anbieter unterbindet sondern eher die Innländer daran hindert den Wettbewerb aufzunehmen und mit Ihren eigenen Vorteilen zu punkten.

Ist dies so oder sollte man es für jeden Fall nicht einzeln betrachten?
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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BudSpencer02.09.14 11:31
Die Frage ist darf ein Landgericht eine deutschlandweit untersagung aussprechen, bisher dachte ich so etwas darf nur das Bundesgericht.
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nane
nane02.09.14 11:32
Apfelbutz
Na klar ist mein Satz "pauschal" aber was bitte schön soll mein Bäcker um die Ecke einer Konkurrenz aus dem Ostblock entgegensetzen, deren Geschäftszentrale steuerfrei in Luxemburg sitzt? Logisch kann mein Bäcker um die Ecke keinen Semmel für 12 Cent anbieten, denn im Gegensatz zum Konkurrenten muss er seine Mitarbeiter sozial versichern, Steuern bezahlen, Vorschriften und Auflagen erfüllen usw. Könnte er seinen Geschäftssitz nach Luxemburg verlegen und dürfte er seine Angestellten als "Subunternehmer" beschäftigen - dann könnte er vielleicht mit dem Konkurrenten mithalten. Aber wäre er dann noch der Bäcker bei dem ich meine Semmel einkaufen will, weil die eben seit über 50 Jahren was besonderes sind?

Ich denke nicht, dass es was bringt, jeden Einzelfall aufs kleinste zu untersuchen und zu diskutieren. Es würde viel mehr bringen, wenn wir alle uns fragen, ob wir in einer "billig um jeden Preis" Welt leben wollen - oder eben generell beim Kauf unseren Hausverstand gebrauchen.
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
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nane
nane02.09.14 11:41
CAPTN HIRNI
Gründe ein Geschäft, betreibe dieses mit allem was Du hast und kannst, versuche zu überleben, stelle Mitarbeiter ein, versuche konjunkturelle Engpässe zu überleben, eigne Dir Spezialwissen an um noch besser zu werden, mache das ein paar Jahre.

Wache dann eines Morgens auf und stelle fest, dass ein paar Teenager eine App geschrieben und auf den Markt gebracht haben, die alles was Du Dir aufgebaut hast und alles wofür Du gearbeitet hast mit ein paar Fingertippern in Frage stellt und für einen Bruchteil dessen, was Du verdienen musst - anbieten kann. Wundere Dich dabei, dass Du an nationale und regionale Vorgaben und Gesetze gebunden bist - Deine neue Konkurrenz aber nicht.

Gibts nicht? Stell Dir vor, Du hast z.B. eine Pension oder ein Taxiunternehmen in Deutschland und es gibt z.B. Airbnb und/oder Uber... herzlichen Glückwunsch!
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
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carboom
carboom02.09.14 11:45
CAPTN HIRNI
Dies ist ein Musterbeispiel ..... Verbot gewesen sein.

Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Also erst informieren, bevor man mit Verschwörungstheorien kommt.
Ob die Gesetze noch zeitgemäß sind, steht auf einem anderen Blatt.

Bereicherung an der "shared economy" ohne Gegenleistung ist m.M.n. nicht cool.
Nichts ist wichtig, dazu ist die Welt zu gross.
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Tirabo02.09.14 12:20
BudSpencer
Die Frage ist darf ein Landgericht eine deutschlandweit untersagung aussprechen, bisher dachte ich so etwas darf nur das Bundesgericht.

Es ist immer der gleiche Instanzenzug:

wegen des Streitwertes gehe ich mal von Landgericht als Erstinstanz aus, dann Berufung vor dem Oberlandesgericht, am Ende trägt die revisionale Entscheidung der BGH. Sollten immer noch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, kann man schlussendlich das BVerfG anrufen.

der BGH kann Grundsatzurteile treffen, um höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Das hat aber nichts mit bundesweitem Verbot zu tun. Erinnere Dich an Apple gegen Samsung: bundesweites Verbot von Samsung über die 14. Kammer des OLG Düsseldorf.


@Captn Hirni

1. Die Durchsetzung ein solchen Verbotes des Staates aus steuerlichen Gründen geht erstens ganz bestimmt nicht von einem zivilen Landgericht aus, zweitens gibt es doch gar keine steuerlichen Probleme in diesem Fall.

Desweiteren kann in D nicht mal einfach was verboten werden, ohne gesetzliche Grundlage und ohne konkreten Anlass bzw. Rechtsweg, es sei denn die Legislative ändert ein Gesetz dahingehend, dass es in Zukunft verboten wird.

(Ein schönes Beispiel dafür sind die teilweise echt unsinnigen Maklerprovisionen fürs Nichtstun, die immer dreist dem Mieter in Rechnung gestellt wurden - das Gesetz ist für 2015 endlich nun verabschiedet worden. Nun darf sich der Vermieter über die Kosten einer tatsächlichen Leistung mit dem Makler herumstreiten.)

Viertens kann sich die freie Marktwirtschaft daher schnell als richtiges Arschloch zeigen. Denke auch an die Ausbeutungen der Menschen durch große weltumspannenden Konzerne.
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Stefan S.
Stefan S.02.09.14 12:24
Ich möchte eine weitere Überlegung hinzufügen:

Das Taxigewerbe wird geschützt, von Staat und Kommunen.

Der Grund ist, dass Taxis ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Personenverkehrs sind (Fahrt zum Arzt z.B.), also Teil der "Daseinsvorsorge" (wie Busse, Bahnen, Krankenhäuser, Apotheken etc.) durch die öffentliche Hand. So was war notwendig und ist es eigtl immernoch.

Allerdings haben sich "die Zeiten" geändert: Früher war das "Funktaxi" eine technische Errungenschaft und ein teuerer Meilenstein der den Personenverkehr stark verbesserte. Anfangs hatte ja kaum einer einen PKW. Heute hat fast jeder ein Handy und an PKWs besteht kein Mangel.

Aber wie isses mit 80 Jährigen Kranken am Land, die ein Taxi brauchen und kein iPhone besitzen, oder die Hochschwangere um 3Uhr in der Früh, wenn das Taxigewerbe unter die Konkurrenz_Ist_Was_Tolles-Räder gekommen ist? Wenn in Kleinscheißheringsdorf nur 1 Uberfahrer verfügbar ist, wird der in 10 Jahren auch noch freundlich sein und gekühlte Getränke servieren?

Diese wichtige Allgemeinwohlfunktion, "jederzeit" (prinzipiell) eine sichere "Droschke" anfordern zu können, sollte erhalten bleiben.
Die Frage ist wie man das modern bewerkstelligen kann. Mit den Taxizentralen? Mit American Uber-Business Corp?
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nane
nane02.09.14 12:38
Stefan S.
+1

Man kann anhand der öffentlichen Infrastruktur (Wasser, Strom, Zug, Telekom usw.) sehen, was passiert, wenn angeblich "nicht effizient" genug geführte staatliche Unternehmen an private Investoren für ein paar Euro verscherbelt - oder ganz toll an die Börse geführt werden.
Jahrelange Arbeit wird in der Regel jahrelang mit Minimaleinsatz ausgebeutet. Begehrt das Volk dann wirklich einmal auf, weil die Infrastruktur einfach hinüber oder auf dem Stand der letzten Jahrzehnte geblieben ist (siehe DTAG oder Stromkonzerne in D) dann stellen diese "jetzt hocheffizienten" Unternehmer dem Steuerzahler einfach eine Rechnung in Aussicht vom anderen Stern und erpressen die Nutzer (aka Volk) (die im übrigen diese Infrastruktur schon mehrfach über Generationen hinweg bezahlt haben) damit.

Klar ist, frischer Wind, Innovationen und Konkurrenz beleben das Geschäft und sind grundsätzlich zu unserem Wohl. Doch die Regeln dafür müssen schon für alle "Spieler" gleich sein. Und es ist auch nicht OK, dass eine Infrastruktur zu Tode ausgebeutet wird und beim geringsten Anzeichen von Investitionen die Allgemeinheit dafür gerade stehen soll.
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
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roadrunnerhagen02.09.14 12:39
thomas b.
Die ges. Anforderungen gelten auch für Uber. Einerseits ist ein Personenbeförderungsschein für den Fahrer notwendig und andererseits eine Versicherung für das Auto, die auch gewerbliche Personenbeförderung absichert. Sonst ist beim ersten Unfall mit Fahrgastschaden auch vesicherungstechnisch die Hölle los.

Wettbewerb ist schon gut, aber gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle.


Genau das ist der Punkt. Die Menschen haben keinen Personenbeförderungsschein. Sollte es zum ersten schweren Unfall kommen und die Versicherung des Fahrzeugführers kommt dahinter, dass dieser damit Geld verdient hat, dann ist Holland in Not.

Taxen werden in der Versicherungsbranche ganz anders versichert als Privatfahrzeuge.

Nicht umsonst wird nachgefragt ob Du Dein Fahrzeug privat oder geschäftlich nutzt!
Wenn du als Chef beliebt bist, hast du irgendwas falsch gemacht. Kannst ja dann gleich n Zelt auf deiner Nase eröffnen, wodrauf alle rumtanzen.
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LoCal
LoCal02.09.14 12:47
nane
CAPTN HIRNI
Gründe ein Geschäft, betreibe dieses mit allem was Du hast und kannst, versuche zu überleben, stelle Mitarbeiter ein, versuche konjunkturelle Engpässe zu überleben, eigne Dir Spezialwissen an um noch besser zu werden, mache das ein paar Jahre.

Wache dann eines Morgens auf und stelle fest, dass ein paar Teenager eine App geschrieben und auf den Markt gebracht haben, die alles was Du Dir aufgebaut hast und alles wofür Du gearbeitet hast mit ein paar Fingertippern in Frage stellt und für einen Bruchteil dessen, was Du verdienen musst - anbieten kann. Wundere Dich dabei, dass Du an nationale und regionale Vorgaben und Gesetze gebunden bist - Deine neue Konkurrenz aber nicht.

Gibts nicht? Stell Dir vor, Du hast z.B. eine Pension oder ein Taxiunternehmen in Deutschland und es gibt z.B. Airbnb und/oder Uber... herzlichen Glückwunsch!

Exakt!

Das Problem an der Sache ist, dass Uber u.a. deshalb günstiger ist, weil hier Versicherungen/Gebühren/Sozialabgaben nicht bezahlt werden.
Und gerade beim Versicherungsschutz ist es nur eine Frage der Zeit, bis es knallt und dann wird es auch noch so sein, dass Uber da fein raus ist, denn die in der Patsche sitzen sind Fahrer und Passagier.
Die Versicherung des Fahrers kann sich weigern zu zahlen (Gewerbliche Fahrt statt privater) und Uber kann sich schön rausreden, weil die sind ja nur Vermittler.

Und wie "nett" Uber auch sonst so ist liest sich ganz gut hier
Ich hab zwar keine Lösung, doch ich bewundere dein Problem
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iJens02.09.14 12:55
BudSpencer
Die Frage ist darf ein Landgericht eine deutschlandweit untersagung aussprechen, bisher dachte ich so etwas darf nur das Bundesgericht.

Natürlich darf das ein Landgericht, der Dienstweg von Gerichten sieht ungefähr so aus:

Amtsgericht Landgericht Oberlandesgericht Bundesgerichtshof Bundesverfassungsgericht

(Natürlich fehlen da noch ein paar Gerichte)

Landgerichte entscheiden ja auch nach dem Bundesrecht und da das Landesrecht das Bundesrecht nicht übertrifft, dürfen auch die das. Der Bundesgerichtshof wird nur eingeschaltet, wenn bis dahin immer in Berufung gegangen wurde.
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jens-ulrich
jens-ulrich02.09.14 13:34
und bis zu 20 Prozent günstiger als ein Taxi.
wie im Betrag geschrieben stimmt ja nicht ganz. 1. Kann UBER auch viel höhere Preise z.B. im Berufsverkehr oder zu Messezeiten verlangen. BILD Frankfurt hat neulich mal den Test gemacht. Der Preis bei UBER lag knapp über dem des normalen Taxis.
Neben dem Versicherungsschutz und der Taxizentrale spricht für ein offizielles Taxi auch, dass es andere Wege (wie Busspuren) fahren darf. Privatfahrzeuge am Flughafen Frankfurt dürfen nicht direkt vor das Terminal fahren usw.
Auch für die offiziellen Taxis gibt es APPs für iOS und Androide. Die machen halt nur weniger Aufhebens davon.
Wenn sich UBER durchsetzt, dann ist sicher die nächste Branche dran. In den Konsequenz braucht dann keinen mehr einen Meisterbrief, ein Diplom, ... Dann kann jeder einfach alles machen. Viel Spass beim "Arztbesuch" NEBEM dem Supermarkt statt in der Praxis. Das Mittelalter kommt zurück. Hurra!
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molinar02.09.14 13:35
Die Urteilsbegründung wird interessant zu studieren sein - nach allem was bisher aus der Begründung der Richter bekannt ist, werden damit auch die Fahrten vom Kindergarten, bei denen man das Nachbarskind mitnimmt unter das Verbot fallen. Es wird spannend wie bekloppt diese Farce noch werden wird. Wieso hat sich eigentlich noch kein VorzeugeGrüner für diese Art des Carsharings in die Bütt geworfen?
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Grolox02.09.14 13:43
Sollte ich für z.B. Uber tätig werden und
meinen PKW zur Verfühgung stellen ist
er
a) versichert
b)Gesetzlich vollständig als
Personenbeförderung erlaubt
(diesen Schein braucht man erst ab 7 P.)
c) Steuerrechtlich durch alle angaben
gesichert
( vorrausgesetzt im habe ein Gewerbe angemeldet,
einfach in die Tasche geht nicht)

Jetzt zu den Taxiunternehmen die ihre
mafiöse Haltung nicht auch noch
weinerlich hier austragen sollten in
Zeiten wo Taxilizenzen fast an der
Börse gehandelt werden.
Locker 35-60t € pro PKW werden da
schon mal fällig.
Ich glaube das es den Angestellten
Taxifahrern egal ist wir sie ihr
Geld verdienen.
Den Lizenzhaltern aber nicht und
die sind vor Gericht gezogen.
Hier soll nur ein Monopol erhalten werden.
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Konni02.09.14 14:20
@Grolox

Tut mir leid, was du da schriebst ist mist.

Den Personenbeförderungschein brauchst du immer sobald du Personen gewerblich beförderst, das hat rein gar nix mit 7 Personen zu tun, was du meinst, ist, dass mit dem Klasse B Führerschein 8 Personen + Fahrer befördern darfst (z.B. du und deine evtl 8 Kinder zum Fußballspiel).

Anbei unten ein Auszug aus der Wikipedia.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (kurz FzF) und der dazugehörige „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ (auch „Personenbeförderungsschein“, kurz „P-Schein“) für Mietwagen mit Fahrer, Taxis, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr werden benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.


Selbst wenn du den gelben schein hättest, würdest du dich immernoch strafbar machen, da du deinem PKW zur Personenbeförderung zulassen müsstest, d.h. es mit im KFZ Schein drinnen stehen, dass er zur Personenbeförderung vorgesehen ist, weiterhin ergibt sich daraus, dass du mit dem PKW jährlich zum TÜV müsst.

Achja, und wenn das im Schein steht, wirst du dich umschauen um wie viel deine Kfz Haftplichtversicherung teuer wird.

Und da mein vorheriges Posting vom Forum verschluckt wurde, schreib ich nicht mehr über Beförderungspflicht etc.
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Tirabo02.09.14 14:28
Grolox
Sollte ich für z.B. Uber tätig werden und
meinen PKW zur Verfühgung stellen ist
er
a) versichert
b)Gesetzlich vollständig als
Personenbeförderung erlaubt
(diesen Schein braucht man erst ab 7 P.)
c) Steuerrechtlich durch alle angaben
gesichert
( vorrausgesetzt im habe ein Gewerbe angemeldet,
einfach in die Tasche geht nicht)

sorry da ist aber einiges Blödsinn

Die gewerbliche Personenbeförderung obliegt grundsätzlich nur dem, der eine Befähigung zur Personenbeförderung nachweisen kann. Man braucht diese, wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördern möchte.
Ohne diese FzF (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) ist eine erwerbsmässige Personenbeförderung nicht erlaubt. Die von Über verlangten Nachweise gelten juristisch auch noch als haltlos, da sie derzeit nicht mit geltendem Recht (PBefG) übereinstimmen. Daher auch die einstweilige Verfügungen.

Zweitens überprüft Uber nicht, ob der "private Fahrer" sich tatsächlich gewerbesteuerlich veranlagt. So kann man zwangsweise in vielen Fällenvon Steuerhinterziehung ausgehen.

Drittens ist es juristisch nachwievor äusserts umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob der angebliche "nichtkommerzielle Personenverkehr tatsächlich versicherungstechnisch mit einer normalen privaten PKW-Haftpflicht abgedeckt ist.
Die Tendenz geht auch hier Richtung Gewerbe. Man riskiert bei Unfall also solange seinen Versicherungsschutz.

Schließlich hat Über Verträge, die aus Sicht der Fahrer nachteilig ausgelegt werden können. Bei Unfällen sind die Autofahrer wohl über eine Uber-Versicherung geschützt. Doch die erstatteten Kosten kann sich das Unternehmen über den einseitig vertraglich geregelten Entschädigungsanspruch wiederholen.
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Tirabo02.09.14 14:53
molinar
Die Urteilsbegründung wird interessant zu studieren sein - nach allem was bisher aus der Begründung der Richter bekannt ist, werden damit auch die Fahrten vom Kindergarten, bei denen man das Nachbarskind mitnimmt unter das Verbot fallen.

Totaler Quatsch.

Das ist doch weder gesetzwidrig, noch irgendwie entfernt gewerblich, sondern juristisch nur ein ganz normales und banales Gefälligkeitsverhältnis. Das hat aber mit dem Thema so gut wie gar nichts zu tun

Carsharing hat mit dem Thema auch gar nichts am Hut. Du hast das ganze Thema hier glaube ich - etwas - missverstanden.
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Cliff the DAU
Cliff the DAU02.09.14 15:00
CAPTN HIRNI
Dies ist ein Musterbeispiel dafür, wie gute Ideen durch Lobbygruppen Zunichte gemacht werden. So funktioniert er, unser Korporatismus: Die unheilvolle Allianz zw. Lobbyisten und Staat. Erstere in Sorge um ihre Monopole und der nimmersatte Fiskus, um entgangene Steuereinnahmen. Letzteres dürfte m.E. der eigentliche Ausschlag für dieses Verbot gewesen sein.

Willkommen in der "freien" Marktwirtschaft.
Erst "Hirni" einschalten bevor du so was postest!
und, wir wollen eine "soziale Marktwirtschaft" und keine freie - mal drüber nachdenken
„Es gibt keine Nationalstaaten mehr. Es gibt nur noch die Menschheit und ihre Kolonien im Weltraum.“
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ilig
ilig02.09.14 15:05
Tirabo
Die Versicherungsfrage – für Fahrer und Fahrgast – halte auch ich für das größte Problem.
überprüft Uber nicht, ob der "private Fahrer" sich tatsächlich gewerbesteuerlich veranlagt.
Die Gewerbesteuer finde ich eher unproblematisch. Bis zu einem Jahresgewinn von 24.500 € zahlt der Fahrer (als Personenunternehmen) keine Gewerbesteuer. Ich halte es für sehr fraglich, dass ein Fahrer bei Uber überhaupt auf einen Gewinn von über 24.500 € kommt. Und selbst wenn er auf 30.000 € Gewinn käme, würde er z.B. In Berlin nichtmal 800 € Gewerbesteuer zahlen. Kann man hier berechnen Als Fahrer würde ich bei einem derartigen Gewinn die 800 € mit einem Lächeln zahlen.
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Tirabo02.09.14 15:16
ilig
Tirabo
Die Versicherungsfrage – für Fahrer und Fahrgast – halte auch ich für das größte Problem.
überprüft Uber nicht, ob der "private Fahrer" sich tatsächlich gewerbesteuerlich veranlagt.
Die Gewerbesteuer finde ich eher unproblematisch. Bis zu einem Jahresgewinn von 24.500 € zahlt der Fahrer (als Personenunternehmen) keine Gewerbesteuer. Ich halte es für sehr fraglich, dass ein Fahrer bei Uber auf einen Gewinn von über 24.500 € kommt. Und selbst wenn er auf 30.000 € Gewinn käme, würde er z.B. In Berlin nichtmal 800 € Gewerbesteuer zahlen. Kann man hier berechnen Als Fahrer würde ich bei einem derartigen Gewinn die 800 € mit einem Lächeln zahlen.

Hallo Illig da hast Du natürlich recht, der Freibetrag ist hier 24.500 €/p.A.

Ich habe allerdings ja auch nur von der Veranlagung gesprochen, weil es auch als Steuerhinterziehung betrachtet wird, wenn man sich -trotz- Freibetrag gar nicht veranlagt. Das gilt ja genauso bei der USt-befreiung für Kleinunternehmer. Die müssen sich dennoch veranlagen. Das wird von Uber gar nicht überprüft.
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Grolox02.09.14 16:45
Ist also vollständiger Quatsch ..was ich geschrieben habe...OK.

Warum darf ich dann bis zu 7Personen in einem Vito / Mercedes
ohne Versicherungsaufpreis oder einen Personenbeförderungsschein
transportieren....Fahrtstrecke 2-4 mal am Tag a ca. 5km...??
( kostenfrei aber Gewerbe )
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ilig
ilig02.09.14 16:49
Grolox
Warum darf ich dann bis zu 7Personen in einem Vito / Mercedes
ohne Versicherungsaufpreis oder einen Personenbeförderungsschein
transportieren....Fahrtstrecke 2-5 mal am Tag a ca. 5km...??
Machst Du das als Privatperson oder gewerblich? Falls gewerblich – weiß das Deine Versicherung?
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ilig
ilig02.09.14 16:56
Tirabo
Ich habe allerdings ja auch nur von der Veranlagung gesprochen, weil es auch als Steuerhinterziehung betrachtet wird, wenn man sich -trotz- Freibetrag gar nicht veranlagt. Das gilt ja genauso bei der USt-befreiung für Kleinunternehmer. Die müssen sich dennoch veranlagen. Das wird von Uber gar nicht überprüft.
Da hast Du Recht. Die steuerliche Verantwortung liegt natürlich bei den Fahrern.
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Konni02.09.14 17:00
Nun wenn du es kostenfrei machst, ist der Transport nicht gewerblich (ob du ein Gewerbe o.ä. hast ist dabei egal).

Auch wenn du z.B. in einer Baufirma beschäftigt bist, und dort mit deinen Kollegen zur Baustelle fährst ist das ja kein gewerblicher Transport für dich, bzw. deine Firma bzw. deinen Chef.

Es geht ganz einfach um den gewerblichen Transport von Personen, wenn du z.B. deine Kollegen zur Arbeit mitnimmst und dafür von Ihnen Geld kassierst (und damit Gewinn machst), wäre es ein gewerblicher Transport, dann müsstest du einen Personenbeförderungschein haben.


Ebenso was oben geschrieben stand, eine Mutter nimmt die Nachbarskinder vom Kindergarten mit und fährt diese nach Hause. Das ist kein Problem, solange sie für die Transportleistung kein Geld nimmt.
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ctismer
ctismer02.09.14 17:06
LoCal
Und wie "nett" Uber auch sonst so ist liest sich ganz gut hier

Danke für diese lesenswerte Info! Das ist ja ein ganz lieber Verein.
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