Teilweise Aufhebung des Einfuhrverbots im Fall Samsung Galaxy Tab, Klage von HTC gegen Apple
Das Gericht in Düsseldorf hatte ursprünglich eine umfangreichere Einstweilige Verfügung gegen Samsung verhängt und das Einfuhrverbot für die ganze EU mit Ausnahme der Niederlande festgelegt. Jetzt wurde diese Entscheidung korrigiert,
das Einfuhrverbot bezieht sich nur noch auf Deutschland und nicht auf die anderen Länder Europas. Es habe Zweifel daran gegeben, ob die Einstweilige Verfügung überhaupt außerhalb Deutschlands durchzusetzen sei, heißt es. Erst am 25. August gibt es Klarheit, wie es in Deutschland um das Galaxy Tab bestellt ist. Die Anhörung eröffnet Samsung Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und die eigenen Standpunkte dazulegen.
Noch eine weitere Meldung gibt es aus Welt der schier unüberblickbaren Zahl an Rechtsprozessen, in die Apple verwickelt ist: HTC bestätigte, eine weitere Klage gegen Apple einzureichen. Nachdem ein Richter Apples Argumentation in zwei Punkten folgte und Patentrechtverletzungen durch HTC ausfindig machen konnte, will sich HTC jetzt wehren.
So verletze Apple ebenfalls drei HTC-Patente, heißt es in der Klageschrift. Diese beziehen sich nicht nur auf Smartphones, angeblich bediene sich Apple auch beim Mac patentrechtlich geschützten Technologien. Konkret geht es um die Darstellung von PDF-Interfaces sowie Drahtlos-Kommunikation zwischen verschiedenen Geräten.
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