Telefonieren in andere EU-Länder wird für Privatkunden günstiger
Am 15. Mai tritt eine preisliche Obergrenzen für alle Telefongespräche in andere EU-Länder in Kraft: Maximal 19 Cent pro Minute zuzüglich Mehrwertsteuer dürfen die Telekommunikationsunternehmen ab diesem Datum berechnen. Allerdings gilt die Neuregelung nur für Privatkunden, und auch diese müssen unter Umständen selbst aktiv werden, um in den Genuss der Deckelung zu kommen.
Höchstpreis gilt für Festnetz und MobilfunkDer Höchstpreis gilt sowohl für Telefonate im Festnetz als auch bei Gesprächen mit dem Smartphone. Dank der bereits im vergangenen Jahr von den EU-Gremien beschlossenen Neuregelung, die jetzt in Kraft tritt, dürften die Preise für Telefonate in andere Länder der Europäischen Union für die meisten Kunden von Telekom & Co. drastisch sinken. Bislang nämlich berechneten die Unternehmen für die Gesprächsminute beispielsweise nach Spanien oder Belgien bis zu knapp zwei Euro. Gleichzeitig sinkt auch der Preis für grenzüberschreitende SMS: Höchstens 7,14 Cent inklusive Mehrwertsteuer darf eine Kurznachricht in ein EU-Land ab 15. Mai noch kosten.
Drei Mal so teuer wie InlandsgesprächeBisher waren einer
Mitteilung der EU-Kommission zufolge die Preise für Telefonate aus dem Heimatland in einen EU-Mitgliedsstaat durchschnittlich drei Mal so hoch wie für ein Inlandsgespräch, in Einzelfällen wurde sogar der zehnfache Preis verlangt. Von der Preisobergrenze profitieren dürften zahlreiche Bürger der Europäischen Union: Bei einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage gaben nämlich 42 Prozent der Befragten an, dass sie innerhalb des letzten Monats mit einer Person in einem anderen EU-Land telefoniert hätten.
Kunden müssen informiert werdenDie Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden von sich aus auf die neuen Höchstpreise hinzuweisen. Selbständig tätig werden müssen unter Umständen aber Kunden, die ein sogenanntes Auslandspaket gebucht haben, in dem auch Gespräche in Nicht-EU-Länder enthalten sind. Wenn dieses eine Flatrate beinhaltet oder zu günstigeren Minutenpreisen abgerechnet wird, sollte man seinem Anbieter mitteilen, dass man den Optionstarif beibehalten möchte. Andernfalls gilt ab 15. Juli automatisch der regulierte EU-Tarif, was je nach bisherigem Vertrag höhere Kosten nach sich ziehen kann.